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Das ungarische Kinderschutzgesetz – Die Wahrheit in Kürze

26. Juni 2021 Erklärung der ungarischen Justizministerin JUDIT VARGA

Seit knapp 10 Jahren erscheinen regelmäßig unbestreitbare Erklärungen in der internationalen
Presse über den Tod der Demokratie in Ungarn.
Und obwohl immer und immer wider den Teufel
an die Wand gemalt wird, hat es nie einen Teufel gegeben – unglücklicher weise scheinen aber
auch diejenigen der Täuschung nicht müßig zu werden, die sich so lautstark geben.

Dieses Mal wird festgestellt, dass Ungarn ein diskriminierendes, homophobes Gesetz
verabschiedet hätte.
Niemand scheint sich darum zu kümmern, dass die von etlichen
Mitgliedsstaaten unterzeichnete Erklärung falsche Anschuldigungen enthält und den
Kerngedanken des ungarischen Gesetzes verfälscht, indem wesentliche Teile unberücksichtigt
bleiben. Niemand scheint sich darum zu kümmern, dass das Gesetz schwerpunktmäßig darauf
abzielt,

Kinder vor jeglicher Art von Sexualität zu schützen

– dadurch kann es per definitionem gar nicht diskriminierend sein. Die Erklärung unterzeichnenden Mitgliedsstaaten haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, vor der Veröffentlichung der gemeinsamen Erklärung eine offizielle
Erklärung von der ungarischen Regierung zu fordern.
Die Kritik hat stattdessen einen künstlich
herbeigeführten Widerspruch zwischen Kinderrechten und der LGBT-Rechte angefacht. Ist das
wirklich die Verkörperung der vertrauensvollen Zusammenarbeit, die die Verträge vorsehen?

Der Schwerpunkt des neuen Gesetzes liegt darin, die Rechte der Eltern zu gewährleisten und
Minderjährige vor dem Zugang zu Inhalten zu schützen, das den Erziehungsgrundsätzen ihrer
Eltern zuwiderläuft, die diese ausgewählt haben, ihren Kindern beizubringen, bis sie selbst
erwachsen werden. Bis dahin sollen jedoch alle anderen Akteure – sei es der Staat oder die
Schulen – das Recht der Eltern respektieren, selbst über die sexuelle Erziehung ihrer Kinder zu
entscheiden.
Darum geh es im neuen ungarischen Gesetz.

Dabei ist zu beachten, dass in der Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und
Grundfreiheiten festgestellt wird, dass die Rechte der Eltern zur Sicherstellung der ihren
religiösen, philosophischen und pädagogischen Überzeugungen entsprechenden Bildung und
Erziehung ihrer Kinder
im Einklang den jeweiligem nationalen Recht übe die Ausübung dieser
Freiheiten und Rechte zu respektieren sind.

Das ungarische Gesetz bezieht sich nicht auf die Lebensführung, sexuelle Identität oder Praktiken
Erwachsener im Alter von über 18 Jahren
– und auch nicht darauf, wie sich diese Volljährigen in
der Öffentlichkeit ausdrücken und darstellen möchten.

Die sexuelle Orientierung und die Geschlechteridentität werden in Ungarn durch die Verfassung
streng geschützt.

Im Sinne von Artikel XV. § (2) des ungarischen Grundgesetzes gewährleistet
Ungarn die Grundrechte jedem ohne Diskriminierung. Seit 2004 ist im Gleichbehandlungsgesetz in
Artikel 1. eindeutig festgelegt, dass auf dem Staatsgebiet Ungarns jede Person mit gleichem
Respekt zu behandeln ist, dabei wird auch ausdrücklich jegliche Diskriminierung aufgrund der
sexuellen Orientierung und der Geschlechteridentität ausdrücklich untersagt.

Die Regelungen schließen keinerlei schulischen oder anderweitig organisierten Aktivitäten für
Schüler zur Sexualkultur, zum sexuellen verhalten, der sexuellen Entwicklung oder Orientierung
aus – solange sie nicht für derartige Themen werben oder fördern. Es wird lediglich erwartet, dass
diese höchst sensiblen Fragen von qualifizierten Experten auf eine dem jeweiligen Alter
angepasste Art und Weise und auf Evidenzbasis behandelt werden
und damit zu einer adäquaten
Erziehung mit der adäquaten Anleitung und Orientierung durch die Eltern und
Erziehungsberechtigte beitragen.

In Ungarn steht es jedem frei, die eigene sexuelle Identität nach eigenem Gutdünken zum
Ausdruck zu bringen,

da die ungarische Gesetzgebung jeder Minderheit im vollen Umfang die
Grundrechte gewährleistet. Dabei ist es kein Widerspruch, dass sie auch die Rechte und Pflichten
der Eltern für die Erziehung ihrer Kinder gewährleistet. Dabei gibt es nichts Diskriminierendes.

Allerdings ist es nicht das erste Mal, dass über den europäischen Anspruch ungarischen Rechts von
einer Seite gewertet wird, die es für angemessen hält, voreilig zu urteilen, ohne sich zuvor über die
Faktenlage orientiert zu haben. Die politische Erklärung über die Verurteilung des neuen
ungarischen Gesetzes ist nicht nur deshalb schändlich, weil es gegen die vertrauensvolle
Zusammenarbeit verstößt, sondern weil die Erklärung auch eine befangene politische
Stellungnahme ohne eine vorausgehende unvoreingenommene Untersuchung beinhaltet.

Das ist auch nicht das erste Mal, dass die ungarische Gesetzgebung als diskriminierend dargestellt
wird. Die Wahrheit ist allerdings, dass die Unterstellung, dass dieses Gesetz gegen die Europäische
Union angehe, ausschließlich gegen diejenigen diskriminierend ist, die im Einklang mit der
Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten auf ihr Recht
bestehen, dass über die Erziehung von Kindern ihre Eltern bestimmen sollen.

Erklärung der ungarischen Justizministerin JUDIT VARGA





I

2 Kommentare

  1. Bei den notorischen Anschuldigungen gegen Ungarn durch die Offiziellen der EU und der linksliberal ausgerichteten Mitgliedsstaaten wie D oder NL geht es längst nicht mehr um sachliche Argumente. Vielmehr erinnern die unsäglichen Anwürfe gegen nahezu alles, was von Ungarn berichtet wird, an den Umgang mit Dissidenten in totalitären Imperien wie der UDSSR und ihren Satellitenstaaten.

    Die Methoden der Zersetzung gleichen sich, nur daß die propagierte Ideologie heute die Lehre der OSF ist, die manche Konservative als Kulturmarxismus benennen. Das üble Treiben beginnt mit der grotesken Verdrehung von Begriffen wie „Werte“, „Toleranz“, „Vielfalt“ etc. und geht über massive Androhungen von Geldsperren und Sanktionen bis hin zur Einmischung in demokratische Prozesse. So lobte Bundespräsident Steinmeier jüngst wohl auch mit einem Seitenblick auf die ungarischen Wahlen 2022 die neue Achtparteienkoalition in Israel, die nur ein Ziel hatte, nämlich Benjamin Netanjahu vom Amt des Ministerpräsidenten zu verdrängen. Er hofft wohl auf einen Parallelfall demnächst in Ungarn.

    Wenn man den Deutschlandfunk hört, wird dergleichen noch deutlicher. Die Herrschenden in Politik, Medien, Kultur und „Zivilgesellschaft“ Deutschlands ertragen es nicht, das ein Land wirtschaftlich und kulturell floriert, das nicht die Glaubensartikel der OSF nachbetet und umzusetzen bestrebt ist. Daher sind sie von einem destruktiven Furor gegen Ungarn besessen, drohen und verleumden, was das Zeug hält, und setzen sich selber notorisch über Recht und Verträge hinweg. Das ist wahrhaft schändlich!

    1. Wie ist das möglich, dass auch Frau Ursula von der Leien sagt, dass dieses Gesetz eine Schande ist? Eine Mutter, die 7 Kinder hat. Sie sollte sich darüber schaemen!

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