Lex Orbán – „Das betrifft mich nicht, es geht um mich“

20. Juni 2026 Ungarn Heute

Die Tisza-Regierung ändert die Verfassung, um die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre zu begrenzen und damit die erneute Kandidatur von Viktor Orbán zu verhindern.

Am 15. Juni verabschiedete die Nationalversammlung die sechzehnte Änderung des Grundgesetzes, die die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre begrenzt.

Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 2. Mai 1990, was bedeutet, dass Viktor Orbán künftig nicht mehr als ungarischer Ministerpräsident kandidieren darf.

Ähnliche Maßnahmen wurden auch in anderen europäischen Ländern vorgeschlagen darunter in Deutschland, Frankreich und Rumänien, um prominente politische Persönlichkeiten der Rechten daran zu hindern, für ein Amt zu kandidieren oder politische Macht auszuüben.

Der ehemalige Ministerpräsident Viktor Orbán äußerte sich nach der Entscheidung. In einem kurzen Facebook-Beitrag reagierte er auf die Nachricht und schrieb: Die ‚Lex Orbán‘ wurde verabschiedet. Das war das dringlichste Thema. Wenn man mich braucht, werde ich da sein.“

Der Europaabgeordnete András László schrieb auf X, dass die Gesetzesänderung „auf Viktor Orbán zugeschnitten“ sei und dass Liberale mit dieser Methode auch in anderen Mitgliedstaaten Konkurrenten ausgeschlossen hätten. „Liberale predigen Demokratie und wenden rechtliche Mittel an, um Spitzenkonkurrenten auszuschließen, anstatt die Debatte und die Unterstützung der Bevölkerung zu gewinnen. Wir haben in Frankreich, Italien, Österreich, Deutschland, Polen und Tschechien Lawfare gegen Konservative erlebt.“

In Ungarn war die Fidesz 16 Jahren mit einer Supermehrheit an der Macht. Wir haben unseren Gegnern nie die Kandidatur untersagt. TISZA tat dies erst wenige Wochen nach dem Wahlsieg“.

Die Europaabgeordnete und Vizepräsidentin der Parteifamilie „Patrioten für Europa“, Kinga Gál, warnte, dass die Gesetzesänderung den demokratischen Wettbewerb untergrabe, indem sie politische Konkurrenten daran hindere, sich um ein Amt zu bewerben. Sie schrieb: „In einer Demokratie dürfen Verfassungsregeln nicht umgeschrieben werden, um politische Rivalen vom Wettbewerb auszuschließen, schon gar nicht mit rückwirkender Wirkung. In der Demokratie geht es um freie Wahl und fairen Wettbewerb, nicht darum, Rivalen durch eine Änderung der Regeln auszuschalten. Die ungarischen Wähler haben das Recht zu entscheiden, wer sie regiert. Keine Zweidrittelmehrheit sollte das Recht haben, ihnen diese Wahl zu nehmen.“

Der Vorschlag stellt einen offen personalisierten, rückwirkenden Eingriff in die ungarische Verfassungsordnung dar, der auf den politischen Ausschluss eines ehemaligen Ministerpräsidenten abzielt.

Gesetze gemäß müssen die Anforderungen der Rechtsstaatlichkeit allgemein und abstrakt sein und dürfen keine Waffen sein, die gegen bestimmte Personen gerichtet sind. Die Rechtsprechung des Verfassungsgerichts lehnt die Praxis maßgeschneiderter Gesetzgebung eindeutig ab.

Was hält die Europäische Union wohl von rückwirkender Rechtgebung?

Bildquelle: Facebook-Seite von Viktor Orbán. Text auf Deutsch: „Das betrifft mich nicht, es geht um mich.“

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