19. Juli 2026
Die neue Regierungspartei Ungarns, die Tisza hat im ungarischen Parlament eine Zweidrittelmehrheit und kann damit die Verfassung ändern. Am vergangenen Montag, am 13. Juni, beschloss sie die 17. Verfassungsänderung, inklusive der Absetzung des Staatspräsidenten Tamás Sulyok. Der Vorwurf: Er sei nur eine Marionette des früheren Ministerpräsidenten Viktor Orban gewesen, habe das korrupte autoritäre System mitgetragen und für Orban einfach immer nur alle Gesetze unterzeichnet.
Der neue Ministerpräsident Péter Magyar hatte nach dem Parlamentsbeschluss der Verfassungsnovelle dem Staatschef eine Frist von fünf Tagen zur Gegenzeichnung gesetzt und ihm für den Fall einer Verweigerung ein Amtsentzugsverfahren angedroht. Der Staatspräsident hatte bis zum Samstag Zeit das Gesetz zu unterzeichnen – doch lange wirkte er so, als würde er sich weigern.
„Gemäß Artikel C) Absatz (2) des Grundgesetzes:
„Die Handlungen eines jeden dürfen nicht auf die gewaltsame Erlangung oder Ausübung von Macht bzw. auf deren ausschließlichen Besitz gerichtet sein. Gegen solche Bestrebungen ist jeder berechtigt und verpflichtet, auf rechtlichem Wege gegen solche Bestrebungen vorzugehen.“
Mit der Unterzeichnung der Verfassungsänderung und seinem Rücktritt hätte Tamás Sulyok das GG Artikel C/ auf ihn persönlich zugeschnittene und zugleich verfassungsmäßige Verpflichtung verletzt.
Hätte Sulyok die Verfassungsänderung nicht unterzeichnet, wäre ein Amtsenthebungsverfahren gegen ihn eingeleitet worden. Das Amtsenthebungsverfahren hätte aus Tamás Sulyok keine schändliche Figur gemacht, sondern einen echten Präsidenten, der die Konsequenzen eines unrechtmäßigen Verfahrens bis zum Äußersten auf sich genommen hätte.
Sulyok hat letzendlich die Verfassungsändeung unterschrieben und er erklärte sich am frühen Samstagabend in einem Video auf seiner Facebookseite. Die Verfassungsänderung nannte er darin einen „beispiellosen Vorgang“ in 36 Jahren ungarischer Demokratie.
„Der Präsident und das Verfassungsgericht können die ungarische Verfassung nicht schützen, das sieht die Verfassung so nicht vor. Das Parlament ist die verfassungsgebende beziehungsweise verfassungsändernde Gewalt. Nach sorgfältiger Abwägung meiner rechtlichen Möglichkeiten und meines Gewissens komme ich nun meiner in der Verfassung festgelegten Pflicht nach. Meine Unterschrift ist das letzte Siegel meiner Pflichterfüllung als Staatspräsident.”
In einer bei Facebook verbreiteten Ansprache beklagte Sulyok zudem, dass jeder Staatschef in Ungarn nunmehr »der Exekutive und der Politik ausgeliefert« sei und »keine Kontrollfunktion« mehr habe.
Sulyok betonte, dass die Parlamentsentscheidung zu seiner Absetzung verfassungswidrig sei, er aber keine rechtlichen Möglichkeiten sehe, dagegen einzuschreiten. Experten hatten zuvor erklärt, dass das Verfassungsgericht diese Parlamentsentscheidung allenfalls wegen Formalien hätte beanstanden dürfen, nicht aber inhaltlich.
Bis zur Wahl eines neuen Staatsoberhaupts übernimmt die Parlamentspräsidentin Agnes Forsthoffer dessen Befugnisse. Dafür bleiben nunmehr 30 Tage Zeit. In Ungarn wird der Staatschef vom Parlament gewählt.
Langfristig plant die Tisza-Partei, dass der Präsident direkt vom Volk gewählt wird. Im Herbst soll damit begonnen werden, eine neue Verfassung für Ungarn auszuarbeiten. Bis dahin gibt es Änderungen an der aktuellen Verfassung.