Entspricht die „Operation Fegefeuer“ den Kriterien der Rechtsstaatlichkeit?

25. Juni 2026

„Wenn wir unsere Arbeit gut verrichten, wird der 22. Juni als ungarischer D-Day in die Geschichte eingehen, jener tag, an dem unser Volk nach Jahren der Irrfahrten sein Schicksal wieder in die eigene Hand nimmt.“ (Péter Magyar)

Ungarns neuer Ministerpräsident umriss am Montagnachmittag vor dem Parlament erstmals die neue Verfassungsordnung, mit der seine allein regierende Tisza-Partei Orbáns Machtstaat zurückbauen will.

Um Ungarn von der eigenen „Orbán-Mafia“ zu befreien, kündigte Magyar die „Operation Fegefeuer“ , eine neue Verfassungsordnung für das Land an.

„Wenn wir die Tentakel der Mafia abschneiden wollen, müssen wir in allen Bereichen so entschlossen und streng wie möglich vorgehen“, – sagte Magyar. – Es gehe darum, Ungarn mit politischen, wirtschaftlichen und juristischen Maßnahmen aus dem Würgegriff von Korruption und Mafia zu befreien. Für die Rücknahme von Vermögenswerten würde ein Nationales Amt für Vermögensrückgewinnung und Vermögensschutz aufgestellt, die Modifizierung verlange von vier Dutzend Rechtsnormen, und damit werde „der Kampf gegen die Mafia nur juristisch fundiert“.

Der Vergleich mag erstaunen, da der abgewählten Fidesz-Regierung von Viktor Orbán zwar Korruption und Machtmissbrauch vorgeworfen werden, bisher aber keine schweren Gewalttaten. Doch Magyars Verve tat das keinen Abbruch, als er am Montagnachmittag vor dem Parlament erstmals die neue Verfassungsordnung umriss, mit der seine allein regierende Tisza-Partei Orbáns Machtstaat zurückbauen will.

Der Kern des Problems besteht darin, dass

an der Spitze sämtlicher Kontrollinstanzen wie Verfassungsgericht, Generalstaatsanwaltschaft oder Rechnungshof Personen sitzen, die vom vorherigen, von Fidesz dominierten Parlament ernannt wurden.

Durch besonders lange Amtszeiten für die Chefs der Institutionen sorgte die Fidesz auch dafür, dass die eigenen Leute im Falle einer Wahlniederlage noch lange die wichtigen Machtzentren in ihrer Kontrolle behielten.

Magyar will den Staat mit seiner eigenen Zweidrittelmehrheit von Grund auf neu aufstellen. Er müsste aber wissen, dass er rechtsstaatlich heikles Terrain betritt, wenn er in die personelle Besetzung jener Institutionen eingreift, die qua Gewaltenteilung eigentlich unabhängig sein sollten. Nach der Wahl hatte er versucht, den politischen Druck seines Erdrutschsieges zu nutzen und den Chefs der höchsten Institutionen sowie Staatspräsident Tamás Sulyok ein Ultimatum zum Rücktritt gestellt. Doch der Termin verstrich, ohne dass auch nur ein Posten geräumt worden wäre – und Sulyok scheint im Widerstand gegen die neue Übermacht von Magyars Tisza sogar an Profil zu gewinnen.

Lex Orbán

Vergangene Woche hatte Magyars Partei, die Tisza bereits

mit einer Verfassungsänderung die Amtszeiten ungarischer Ministerpräsidenten auf zwei Perioden beschränkt.

Für den Text stimmten 135 Abgeordnete der Tisza-Partei, die seit der Wahl im April mit Zweidrittelmehrheit regiert. 50 Abgeordnete stimmten gegen den Entwurf, sechs enthielten sich. Durch den Zusatz im verabschiedeten Text, dass für die Berechnung jede Amtszeit seit dem 2. Mai 1990 herangezogen wird, schließt die Verfassungsänderung die Wiederwahl Orbáns aus. Der hatte von 1998 bis 2002 und von 2010 bis 2026 insgesamt 20 Jahre als Ministerpräsident regiert.

Orbáns Fidesz kritisierte die Verfassungsänderung denn auch mit deutlichen Worten und verwies darauf, dass eine solche Regelung zwar aus dem präsidialen US-System bekannt, für parlamentarische Demokratien aber weitgehend unüblich sei.

Lex Sulyok

Ein Kapitel der „Operation Fegefeuer“ wird es sein, Staatspräsident Tamás Sulyok seines Amtes zu entheben, erklärte der Ministerpräsident vor dem Parlament.

„Sobald die Änderung des Grundgesetzes in Kraft tritt, endet sein Mandat, und fertig.

Die neue ungarische Regierung will ein neues verfassungsrechtliches Verfahren schaffen, um Präsident Tamás Sulyok aus dem Amt zu entfernen.  Der Staatspräsident ist durch die Stimmen der Fidesz-Mehrheit im Parlament demokratisch legitim ins Amt gekommen und seine Amtszeit noch bis 2029 laufe. Sulyok selbst hatte nach anfänglichem Zögern am 31. Mai (festgestellte Frist von Péter Magyar) verkündet, dass er bis auf Weiteres nicht freiwillig aus seinem Amt weichen wolle.

Das Mandat von Präsident Sulyok werde demnächst durch einen eigenen Verfassungszusatz beendet, verkündete Péter Magyar vor dem Parlament, was gleich auf heftige Kritik der Fidesz stieß. Gergely Gulyás, der neue Fraktionsvorsitzende der Fidesz, griff Magyars Wortwahl „Fegefeuer“ auf und warf ihm vor,

nicht die Mafia bekämpfen, sondern eine Diktatur errichten zu wollen.

Abgeordnetenmandate

Magyar ließ sich davon nicht bremsen und kündigte noch einen weiteren Verfassungszusatz an, der auch Abgeordnetenmandate auf zwölf Jahre begrenzen werde. Eine Regelung, die in westlichen Demokratien die absolute Ausnahme ist. Im September werde ein breiter Prozess für eine Verfassungsreform unter Einbeziehung der Öffentlichkeit starten, an dessen Ende ein Referendum stehen solle.

Zwölf Jahre sollten ausreichen, um dem Land zu dienen, ein Programm zu verwirklichen und Spuren zu hinterlassen. Wir erhalten die Macht durch das Volk nur als Leihgabe, nicht auf ewig.“

Verfassungsgericht

Die ungarische Verfassung sieht bislang nur ein Verfahren unter Einbeziehung des Verfassungsgerichtes vor, dessen Richter wurden zum größten Teil von Orbáns Fidesz ernannt. Die Regierung hat aber durch ihre Zweidrittelmehrheit im Parlament praktisch unbegrenzte Möglichkeiten, die Verfassung zu ändern und entsprechend neue Wege zur Absetzung zu schaffen.

Konkret wurde Magyar vor dem Parlament bei einem weiteren heiklen Punkt:

der Zusammensetzung des Verfassungsgerichts. Das ist zum größten Teil von Fidesz besetzt worden und könnte wesentliche Gesetzesprojekte der neuen Mehrheit verhindern,

auch wenn es dafür bislang keine konkreten Anhaltspunkte gibt.

An Gerichten gelten Eingriffe als besonders problematisch, weil die Unabhängigkeit der Richter – und damit auch ihr Schutz vor Entlassung – in einem Rechtsstaat zentral ist. Im Fall Ungarn kommt hinzu, dass die Richter von Fidesz formell korrekt ernannt wurden. Die hatte schließlich vier Wahlen in Folge mit deutlicher Mehrheit gewonnen.

Magyar hat sich hier nun für eine Lösung entschieden, die schon länger unter Verfassungsrechtlern kursierte. Statt das gesamte Gericht umzubauen, will er eine Altersgrenze von 70 Jahren für Richter wiedereinführen, die Orbán einst – gemäß den Anforderungen der EU – abgeschafft hatte. So würden zunächst vier der insgesamt 15 Richterposten unmittelbar frei, darunter der des umstrittenen Gerichtspräsidenten Péter Polt. Mit den vier bisherigen Richtern, die nicht von Fidesz ernannt wurden, wäre die Mehrheit gebrochen. Durch weitere Neubesetzungen in den kommenden Jahren würde sich die Zusammensetzung weiter verändern.

Quellen: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Budapester Zeitung

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