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Ungarndeutsche bald nur noch mit Sprecher?

2. April 2026 von Bence Bauer

Nach den jüngsten Zahlen deutet alles darauf hin, dass die Ungarndeutschen nach acht Jahren keinen vollwertigen Parlamentsabgeordneten haben werden. Die Zahl der diesbezüglichen Registrierungen ist unter die magische Marke von 25.000 gefallen. Zum Mandatserwerb sind etwa 23.000 Stimmen notwendig, die Gemeinschaft müsste also eine Wahlbeteiligung von 92% hinbekommen. Die Aussichten hierfür sind verschwindend klein.

Die Wahlrechtsnovelle des Jahres 2011 gab den insgesamt dreizehn Nationalitäten in Ungarn die Möglichkeit, in der Ungarischen Nationalversammlung eine ordentliche politische Repräsentation zu finden. Selbst mit nur einer einzigen abgegeben Stimme kann ein Sprecher der jeweiligen Volksgruppe ins Parlament entsandt werden. Wird jedoch ein Viertel der Stimmen erreicht, die für ein reguläres Mandat erforderlich sind, erhält dieser Vertreter den Status eines vollwertigen Abgeordneten mit allen Rechten – ein sogenanntes privilegiertes oder vergünstigtes Mandat.

Die deutsche Minderheit

Dieses Ziel konnte bislang ausschließlich die deutsche Minderheit erreichen – und zwar bei den Wahlen 2018 und 2022. In der vorherigen Legislaturperiode (2014-2018) hatte Ritter hingegen noch die Rolle eines Sprechers inne. Für die Zukunft zeichnet sich jedoch ab, dass dieses Mandat nicht erneut gesichert werden kann.

Wer sich für eine Minderheitenliste registriert, verzichtet zugleich auf die Zweitstimme für eine Parteiliste.

Wird ein solches Mandat errungen, reduziert sich die Anzahl der Listenmandate der Parteien von 93 auf 92. Für eine ausführlichere Erklärung des ungarischen Wahlrechts, siehe diesen Aufsatz mit Anwendungsbeispielen:

Betrachtet man die puren Zahlen, so ist das ganze Ausmaß der Problemlage deutlich erkennbar und kaum abzustreiten. 2018 waren 33.168 Personen als ungarndeutsche Wähler registriert, 2022 hingegen nur noch die Zahl von 31.856 – dies kommt einem Rückgang von etwa 4 % gleich. Noch stärker fällt der Rückgang bei den tatsächlich abgegebenen Stimmen ins Gewicht: Diese sank von 26.477 (bei einer Wahlbeteiligung von 79,8 %) im Jahr 2018 auf 24.630 Stimmen im Jahr 2022 (77,3 % Beteiligung), was einem Minus von rund 7 % entspricht. Für den Erwerb eines privilegierten Mandats wurden 2018 genau 23.829 Stimmen benötigt, während die erforderliche Anzahl 2022 bei 23.085 lag. Diese Schwelle ist jedoch nicht fix, sondern hängt unter anderem von der allgemeinen Wahlbeteiligung sowie der Sitzverteilung nach dem d’Hondt-Verfahren ab.

Dennoch ist davon auszugehen, dass auch im Jahr 2026 mindestens 23.000 Stimmen erforderlich sein werden.

Dieser Rückgang in den Zahlen der registrierten Wähler könnte sich nun als entscheidender Nachteil für die ungarndeutsche Volksgruppe erweisen. Wäre der Trend der letzten Jahre nicht weiter als unverändert geblieben, wäre das Erreichen der notwendigen Stimmenzahl bereits äußerst knapp geworden. Tatsächlich gestaltet sich die Situation jedoch noch deutlich schwieriger, da sich zuletzt vermehrt bereits registrierte Wähler wieder abgemeldet haben, um stattdessen Parteien zu unterstützen. Welche politischen Kräfte davon profitieren, ist unklar, doch es liegt nahe, dass gezielte Kampagnen eine Rolle gespielt haben könnten. Am Morgen des 2. April waren nur noch 24.971 Personen registriert. Eine Registrierung ist bis zum selben Tag um 16 Uhr möglich, eine Abmeldung noch bis zum 9. April um 16 Uhr. Um die erforderlichen Stimmen zu erreichen, wäre eine außergewöhnlich hohe Wahlbeteiligung von etwa 92 % notwendig. Dieses Szenario gilt jedoch als äußerst unwahrscheinlich.

Die Roma-Minderheit

Die Situation für die Ungarndeutschen erscheint zusehends äußert kritisch, doch bei der anderen großen Minderheit der Roma ist ein gegenteiliger Trend zu konstatieren. Die Roma verfügen mit 46.930 registrierten Wählern über eine deutlich stabilere Ausgangslage und werden nach aller Wahrscheinlichkeit das privilegierte Mandat erringen.

Damit wären sie die einzige Volksgruppe mit einem vollwertigen Abgeordneten.

Alle übrigen Minderheiten würden lediglich Sprecher entsenden. Gemeinsam bilden diese Vertreter den Ausschuss für Nationalitätenfragen im Parlament. Bisher stand diesem Gremium ein ungarndeutscher Abgeordneter vor, der somit nicht nur seine eigene Gruppe, sondern alle Minderheiten vertrat. Diese Rolle dürfte künftig an den Vertreter der Roma übergehen. Angesichts ihrer Größe ist es angemessen, dass gerade diese Bevölkerungsgruppe eine solche zentrale Position einnimmt.

Neubewertung der Entscheidung

Es stellt sich nun den Angehörigen deutschen Minderheit die grundlegend wichtige Gewissensfrage: Soll man trotz geringer Erfolgsaussichten an der bestehenden Registrierung festhalten und damit auf eine Stimme für eine Partei verzichten?

Oder ist es sinnvoller, sich bis zur Frist am 9. April um 16 Uhr nachmittags wieder abzumelden und politisch die Lieblingspartei wählen, um so Einfluss zu nehmen?

Die ursprüngliche Registrierung erfolgte meist in der Hoffnung, einen eigenen Abgeordneten ins Parlament zu entsenden. Da diese Perspektive nun unsicher bis unwahrscheinlich geworden ist, stehen viele vor einer Neubewertung ihrer Entscheidung. Die Abmeldung kann unkompliziert online erfolgen und dauert nur wenige Minuten.

Letztlich bleibt es jedem Einzelnen überlassen, welchen Weg er wählt.

Autor, Dr. Bence Bauer ist Direktor des Deutsch-Ungarischen Institut, MCC

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