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Zum Fall Klubrádió

„Als Anwalt glaube ich an die Rechtsstaatlichkeit“ (Dr. Monika Karas, die Vorsitzende des Medienrates)

12.02.2021 offizielle Mitteilung der NMHH (Staatliche Behörde für Medien und Nachrichtenübermittlung) zum Fall „Klubrádió“, von MONIKA KARAS

Der Medienrat hat Klubrádió die Frequenz nicht weggenommen und es hat weiterhin eine Chance zu senden. Es wurde nicht diskriminiert und der Medienrat machte sogar mehrere Geste in seine Richtung. Der Rat hat dem Mediengesetz folgend in seinen Entscheidungen jedoch keinen Spielraum gehabt. Gegen jede Entscheidung des den freien Medienmarkt kontrollierenden Medienrates kann Berufung eingelegt werden.

Als Präsidentin des Medienrates betone ich, dass der Rat alle Radiosender nach dem gleichen Standard beurteilt, er wendet gegenüber dem Klubrádió weder negative noch positive Diskriminierung an. Anders als vielerorts in der Presse behauptet wird, hat der Medienrat dem Klubrádió die Sendeerlaubnis nicht „weggenommen“: Diese Erlaubnis war für einen bestimmten Zeitraum fixiert, und diese feste Zeit wird vom Klubrádió ohne jegliche Einschränkungen ausgefüllt werden können. Die Verlängerung der Sendeerlaubnis ohne Ausschreibung wäre eine ungerechtfertigte Begünstigung, welche aufgrund der begangenen Zuwiderhandlungen des Klubrádiós gegen das Mediengesetz nicht zulässig ist, der Medienrat hatte keine andere Wahl.

Verstöße, die eine Verlängerung ausschließen, sind keine „erfundenen“ Gründe, da die Rechtsvorschriften rechtliche Folgen eines Verstoßes vorsehen, dem Gremium wírd dabei kein Ermessensspielraum gelassen, wenn es als Institution der Rechtanwendung legitime Entscheidungen treffen will.

Im Falle der fraglichen Zuwiderhandlungen, nämlich der mehrfachen Unterlassung von Datenmeldungen, hat der Medienrat dem Klubrádió zunächst eine Aufforderung geschickt, um es an die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu erinnern, dann wurde die Wirkungslosigkeit der wiederholten schriftlichen Mahnungen sowie der Rechtsverstoss festgestellt und das Radio mit einer Geldbuße belegt. Die Zuwiderhandlungen wurden vom Klubrádió selbst anerkannt, indem es keinen Widerspruch gegen diese Entscheidungen eingelegt hat.

Ebenso im Frequenzerneuerungsverfahren: der Medienrat hat das Klubrádió vor mehr als einem Jahr schriftlich darauf hingewiesen, dass es das Gesetz aufgrund wiederholter Verstöße des Senders nicht ermöglicht, die Verlängerung der Lizenz ohne Ausschreibung zu erhalten. Hätte das Klubrádió trotz des Rechtsausschlusses die Verlängerung nicht beantragt, hätte der Medienrat das ordentliche Verfahren bis zum Ende des Fristablaufs, also bis zum 14. Februar, fortsetzen können, an dem das Klubrádió eine Chance gehabt hätte, teilzunehmen.

Während meiner mandatierten Amtszeit als Präsidentin bin ich auf eine Reihe von ähnlich gelagerten Fällen gestoßen, wie dieser momentane Fall des Klubrádiós: Der Vorstand musste die auslaufende Sendeerlaubnis von insgesamt zwölf  Sendern zurückweisen, von denen einige dabei waren, welche die gleiche Frequenz in einer neuen Ausschreibung gewannen, es gab solche, die nachdem sie eine andere Frequenzanwendung gewonnen hatten, auf einer neuen Frequenz weitersendeten, und solche, die ins Internet verlagert wurden und einige stellten ihre Arbeit ein. Der Radiofrequenzmarkt ist ständig in Bewegung, da es sich bei den verfügbaren Frequenzen um begrenzte öffentliche Mittel handelt, die von Zeit zu Zeit neu ausgeschrieben werden müssen.

Der ungarische Medienmarkt ist frei, bunt und vielfältig: 393 Fernsehsender, 156 terrestrische Radios, 78 Internetradios, 6731 gedruckte und 3540 Internetzeitungen bieten Informationen für die ungarischen Bürger

Der Medienrat konnte für die Zeit nach Ablauf seiner Lizenz keinen vorläufigen Vertrag mit dem Klubrádió abschließen, da es einen solchen Antrag beim Medienrat nicht gestellt hatte. Die Regeln für die vorübergehenden Senderechte sind im Mediengesetz festgelegt und können nur im amtlichen Verfahren unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen erteilt werden. Diese Bedingungen dürfen von der Behörde nur in einem amtlichen Verfahren ausgelegt werden.

Trotz der Hysterie kann vom Medienrat nicht erwartet werden, dass er das Klubrádió mit positiver Diskriminierung behandelt, aber der Vorstand hat mehrere Gesten gegenüber dem Radiosender gemacht. Das Klubrádió ist das einzige Radio, das seit zehn, statt seit sieben Jahren mit der gleichen Lizenz sendet: zwischen 2011 und 2014 auf einer kommerziellen Frequenz, auf 95,3 MHz und seit 2014 auf der kostenlosen 92,9 MHz.  Bei der Vereinbarung über den Umzug zur anderen Frequenz durfte Klubrádió die gesamten sieben Jahre seiner neuen Berechtigung ohne neue Ausschreibung und ohne die Verpflichtung zur Zahlung der vormals fälligen Gebühr absolvieren, durfte auf der neuen Frequenz mit einer neuen sauberen Weste beginnen.

In den vergangenen Jahren hat das Klubrádió insgesamt 12.849.720 HUF  (ca. 36 Tausend Euro) im Rahmen des Förderprogramms des Medienrates erhalten.

In ähnlicher Weise begünstigte der Medienrat das Klubrádió, indem er in die Bedingungen der aktuellen Frequenzausschreibung einführte: Ein Radio, das bereits zuvor auf einer bestimmten Frequenz ausgestrahlt worden war, d.h. in diesem Fall auf 92,9 MHz, würde einen zusätzlichen Punkt erhalten. Es gibt nur ein Radio, das diese Voraussetzungen erfüllt: das Klubrádió Zrt. (AG).

Alle Entscheidungen des Medienrates können vor einem Gericht angefochten werden und das Gericht trifft seine Entscheidung nach allen Erwägungen.

In einem Rechtsstaat können weder der Medienrat noch das Klubrádió die Gesetzgebung umgehen. Das Radio hat immer noch die Möglichkeit, im Falle einer erfolgreich gewonnenen Ausschreibung weiterhin auf der gleichen Frequenz senden oder an der Ausschreibung für jede andere Frequenz teilzunehmen.

Aus dem Ungarischen von Andrea Martin

Originaltext: https://nmhh.hu/cikk/217993/A_Mediatanacs_elnoke_a_Klubradiougyrol_jogaszkent_a_jogallamisagban_hiszek

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