An die Europäische Kommission, Brüssel an Frau Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission
Betreff: Ersuchen von öffentlichem Interesse um Informationen über den Stand der Mittel des zeitlich befristeten Instruments zur Konjunkturbelebung „Next Generation EU“ und um eine Stellungnahme zur externen Einmischung in die Parlamentswahlen eines EU-Mitgliedstaates
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die NextGenerationEU ist ein zeitlich befristetes Konjunkturprogramm der Europäischen Union in Höhe von mehr als 800 Mrd. Euro, um die unmittelbaren wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu mildern und Europa nach der Pandemie auf die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft vorzubereiten. Der Beschluss 2020/2053 über das System der Eigenmittel der Europäischen Union und über die Aufhebung des Beschlusses Euratom, 2014/335/EU – wurde vom Europarat am 14. Dezember 2020 angenommen. Ungarn ratifizierte unter Berücksichtigung des Grundsatzes der europäischen Einheit diesen Beschluss und ermächtigte die Europäische Kommission, im Namen der EU auf den Kapitalmärkten Anleihen in Höhe von bis zu 750 000 Mio. EUR zu Preisen von 2018 aufzunehmen, um den Wiederaufbau im Rahmen der „EU Next Generation” zu finanzieren.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility RRF), die am 19. Februar 2021 in Kraft getreten ist, ist die Kernkomponente der Next Generation EU. Sie stellt Darlehen und Zuschüsse in Höhe von bis zu 723,8 Mrd. EUR (385,8 Mrd. EUR in Form von Darlehen und 338 Mrd. EUR in Form von Zuschüssen) für die Mitgliedsländer bereit, um deren Reformen und Investitionen zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten müssen der Europäischen Kommission nationale Pläne für den Wiederaufbau und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit vorlegen, um in den Genuss der Unterstützung durch das Instrument zu kommen.
Ungarn hat als eines der ersten Länder im Mai 2021 einen nationalen Plan für den Wiederaufbau und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit vorgelegt, der zur Genehmigung vorgesehen war. Nach der Verabschiedung des Kinderschutzgesetzes (G. LXXIX von 2021) über ein härteres Vorgehen gegen pädophile Straftäter und bestimmte Gesetzänderungen zum Schutz der Kinder, wurde der ungarische Plan jedoch nicht genehmigt, und Ungarn konnte bis heute die Wiederaufbaumittel nicht aufnehmen, obwohl es darauf als souveräner Mitgliedstaat der Europäischen Union Anspruch hätte.
Unter Berücksichtigung des oben genannten und des Grundsatzes der finanziellen Transparenz wende ich mich mit einem Auskunftsersuchen von öffentlichem Interesse an Sie. Wir bitten Sie, um die folgenden Fragen vollständig zu beantworten:
- Bei welchen (finanziellen) Akteuren hat die Europäische Kommission Kredite aufgenommen, um das Next Generation EU Instrument zu finanzieren?
- Wo wurde der Wiederaufbaufonds der NextGenerationEU investiert und wie wird es ausgezahlt? Falls Zinsen gezahlt werden, wie hoch ist der Zinssatz und an wen sind die Zinsen gegebenenfalls zu zahlen?
- Welche Finanzströme wurden bis einschließlich heute und unter welchem Rechtstitel aus den Mitteln der Next Generation EU getätigt?
- Werden die wirtschaftlichen Schäden, die durch die verzögerten ungarisch-polnischen Auszahlungen entstanden sind, durch den Mangel an Investitionen und die notwendigen Haushaltstransfers kompensiert?
Ungarn hat bei den Verhandlungen über die befristeten NextGenerationEU EU-Wiederaufbaumittel stets als verantwortungsbewusstes Mitglied der Europäischen Union gehandelt und dabei die Grundsätze der EU respektiert und berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund und in dem Wissen, dass die Institutionen der Europäischen Union einstimmig der Auffassung sind, dass ausländische Interventionen eine schwerwiegende Verletzung der universellen Werte und Grundsätze darstellen, auf denen die Union beruht, halten wir es für äußerst wichtig, Ihre Meinung und auch die der Europäischen Kommission zu folgender, kürzlich bekannt gewordener Tatsache zu kennen:
der Spitzenkandidat der gesamten Oppositionsparteien, Péter Marki-Zay hat Hunderte von Millionen HUF Geldunterstützung aus den USA für seinen Wahlkampf zu den ungarischen Parlamentswahlen 2022 erhalten und verbraucht. Die Institutionen der Europäischen Union sind einhellig der Auffassung, dass ausländische Interventionen eine schwerwiegende Verletzung der universellen Werte und Grundsätze der EU zählen. Die vermutliche Intervention in die ungarischen Wahlen stellt eine Bedrohung nicht nur für die Zukunft Ungarns, sondern auch für die Zukunft aller souveränen Staaten der Europäischen Union dar.
Ich freue mich auf Ihre baldige Antwort!
Budapest, 31. August 2022
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. László Csizmadia
Vorsitzender des Kuratoriums von CÖF-CÖKA (Stiftung für bürgerliche Zusammenarbeit und Gemeinnützigkeit)
Bildquelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
2 Kommentare
Der Krieg mit der Ukraine reicht offenbar nicht, die Kommission braucht noch einen zusätzlichen internen Streit obwohl sie bei der Ukraine bereits überfordert scheint.
Das Kinderschutzgesetz schützt Kinder. Ab18 Jahren können sie sein zu was sie sich berufen fühlen. Stört absolut niemanden.
Zahlt endlich was Ungarn zusteht!
„… Zahlt endlich was Ungarn zusteht …“ – richtig Herr Sommer, bin ganz deiner Meinung. Es ist eine Schande für die Demokratie und Europa.
Die USA reibt sich die Hände, denn so kann Europa nicht stärker werden. Geschickt eingefädelt von … (bitte weiterdenken!)