Brüssel hat erneut entschieden. Ungarn – das einzige EU-Land, das die illegale Migration gestoppt hat – wird nun gezwungen, „Solidarität“ mit Staaten zu zeigen, die ihre Grenzen nicht geschützt haben. Warum sollten die Ungarn für die Fehler anderer bezahlen?
Die Innenminister der EU-Mitgliedstaaten haben am 9. Dezember eine politische Einigung über die Schaffung eines für 2026 geplanten jährlichen Solidaritätsrahmens erzielt. Ziel des Rahmens sei es, Mitgliedstaaten zu unterstützen, die einer hohen Migrationsbelastung ausgesetzt sind, teilte der Rat der EU-Mitgliedstaaten mit.
Nach der politischen Einigung wird der Rat bis Ende des Jahres den Durchführungsbeschluss verabschieden. Der Migrations- und Asylpakt tritt am 12. Juni 2026 in Kraft und führt neue Regeln für die Funktionsweise des EU-Asylsystems ein.
Entscheidung der Kommission zur Feststellung des Migrationsdrucks auf die Mitgliedstaaten
Auf der Grundlage der Informationen und Belege aus dem Europäischen Jahresbericht über Asyl und Migration stellt die Kommission fest, dass die Mitgliedstaaten in der gesamten Union mit unterschiedlichen Migrationssituationen und -belastungen konfrontiert sind. Auf der Grundlage der in den Rechtsvorschriften zum Pakt festgelegten quantitativen und qualitativen Kriterien stellt die Kommission insbesondere Folgendes fest:
Griechenland und Zypern aufgrund der unverhältnismäßig hohen Zahl von Ankunftsfällen im letzten Jahr einem Migrationsdruck ausgesetzt sind. Spanien und Italien aufgrund einer unverhältnismäßig hohen Zahl von Ankunftsfällen nach Such- und Rettungsaktionen auf See im gleichen Zeitraum ebenfalls einem Migrationsdruck ausgesetzt sind. Diese vier Mitgliedstaaten werden daher Anspruch auf den Solidaritätspool haben, das Solidaritätsinstrument der EU für Mitgliedstaaten, die Migrationsdruck ausgesetzt sind, wenn der Pakt Mitte 2026 in Kraft tritt.
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Irland, Frankreich, Kroatien, Lettland, Litauen, die Niederlande, Polen und Finnland sind von Migrationsdruck bedroht, entweder aufgrund der hohen Zahl von Ankömmlingen im Vorjahr, der anhaltenden Belastung ihrer Aufnahmesysteme oder der Gefahr einer Instrumentalisierung der Migration, die im kommenden Jahr zu unverhältnismäßigen Verpflichtungen führen könnte. Sie erhalten vorrangigen Zugang zum EU-Instrumentarium zur Unterstützung im Migrationsbereich, und ihre Lage wird je nach den Veränderungen ihrer Situation beschleunigt neu bewertet. Um Mitgliedstaaten zu unterstützen, die mit hybriden Bedrohungen und zunehmenden Drohnenangriffen konfrontiert sind, wird die Kommission in Kürze eine Ausschreibung im Wert von 250 Mio. EUR zur Unterstützung des Erwerbs von Drohnen- und Anti-Drohnen-Fähigkeiten veröffentlichen.
Bulgarien, Tschechien, Estland, Kroatien, Österreich und Polen sehen sich aufgrund der kumulierten Belastungen der letzten fünf Jahre mit einer erheblichen Migrationssituation konfrontiert. Sie haben die Möglichkeit, beim Rat einen vollständigen oder teilweisen Abzug ihrer Beiträge zum Solidaritätspool für das kommende Jahr zu beantragen.
Um das Gleichgewicht zwischen Solidarität und Verantwortung zu wahren, stellt der Pakt sicher, dass Mitgliedstaaten, die zum Solidaritätspool beitragen, nicht verpflichtet sind, ihre Solidaritätszusagen gegenüber einem Mitgliedstaat, der Migrationsdruck ausgesetzt ist, umzusetzen, wenn die Kommission in diesem Mitgliedstaat systemische Mängel in Bezug auf die neuen Zuständigkeitsregeln festgestellt hat. Die Kommission wird diese Situation im Juli 2026 und erneut im Oktober 2026 bewerten.
Vorschlag für einen Solidaritätsfonds
Die Kommission schlägt heute außerdem die Einrichtung des ersten Solidaritätsfonds vor, um den Bedürfnissen der Mitgliedstaaten, die Migrationsdruck ausgesetzt sind, gerecht zu werden. Gemäß den Regeln des Pakts ist dieser Vorschlag nicht öffentlich.
Es ist nun an dem Rat, den Vorschlag der Kommission anzunehmen und sich auf die Höhe des Solidaritätsfonds sowie auf die Höhe der Beiträge der einzelnen Mitgliedstaaten entsprechend ihrem gerechten Anteil zu einigen. Sobald der Rat den Beschluss über den Solidaritätspool angenommen hat, werden die Solidaritätsbeiträge der Mitgliedstaaten öffentlich und rechtsverbindlich sein.
Die Mitgliedstaaten können die Form ihrer Solidaritätsbeiträge frei wählen: Solidarität zwischen den Menschen (ggf. Umsiedlung oder Ausgleich der Verantwortlichkeiten), finanzielle Unterstützung und alternative Maßnahmen oder eine Kombination dieser Maßnahmen.
„Brüssel hat mit seiner Migrationsentscheidung einen neuen, absurden und ungerechten Angriff gegen Ungarn gestartet. Mit der Schaffung eines Solidaritätsfonds, der die Umsiedlung von Migranten vorsieht,
soll Ungarn – das einzige EU-Land, das die illegale Migration gestoppt hat – gezwungen werden, „Solidarität“ mit Staaten zu zeigen, die ihre Grenzen nicht geschützt haben.
Die Behauptung der Europäischen Kommission, dass Ungarn von der Migrationskrise nicht betroffen sei, empörend und völlig realitätsfern, – reagierte Ministerpräsident Viktor Orbán auf die Entscheidung der Kommission. – Ungarn ist die stabilste Verteidigungsbastion Europas, und selbst in diesem Jahr haben Zehntausende versucht, illegal einzureisen. Wir haben sie mit unserem Grenzzaun und Tausenden von Grenzschutzbeamten aufgehalten, wofür Brüssel uns mit einer Geldstrafe von 1 Million Euro pro Tag belegt,“ erinnerte Viktor Orbán und fügte hinzu, dass Ungarn die südliche Route geschlossen habe, aber mit dem Migrationspakt nun vor einer westlichen Front stehe, denn die jüngste Entscheidung Brüssels verlangt, dass
Ungarn ab Juli nächsten Jahres entweder Migranten aus anderen europäischen Ländern aufnehmen oder für sie bezahlen muss.
„Ich möchte ein für alle Mal klarstellen, dass wir, solange Ungarn eine nationale Regierung hat, diese unverschämte Entscheidung nicht umsetzen werden“, betonte der Regierungschef.
Ungarn hat die illegale Migration an seiner Grenze gestoppt. „Das Ergebnis? Heute gibt es KEINE illegalen Migranten in Ungarn. Dennoch verlangt Brüssel, dass wir für das Chaos anderer aufkommen“, teilte der Staatssekretär für internationale Kommunikation, Zoltán Kovács, in seinem Beitrag auf X. mit. „Sie nennen es einen „Solidaritätsmechanismus”. Wir nennen es beim Namen: eine Strafe für den Erfolg. Diejenigen, die ihre Grenzen geöffnet haben, werden belohnt. Diejenigen, die ihre Grenzen verteidigt haben, müssen nun „Solidarität zeigen” oder mit Sanktionen rechnen. Das ist keine Solidarität. Das ist Zwang.
Ungarn hat 2015 NEIN gesagt, 2020 NEIN gesagt und sagt auch 2025 noch NEIN“,
„Der neu geschaffene Mechanismus stärke nicht die kollektive Verteidigung Europas, sondern finanzielle Instrumente nutze, um die Mitgliedstaaten unter Druck zu setzen, sich der Migrationsagenda Brüssels anzuschließen. Wenn ein Land sich weigert, am obligatorischen Umsiedlungssystem teilzunehmen, muss es zahlen; und wenn es beide Optionen ablehnt, drohen ihm Geldstrafen. Warum sollten wir für die Fehler anderer bezahlen? Unter diesem System bedeutet „Solidarität“ nicht geteilte Verantwortung, sondern die Verlagerung der Verwaltungslasten“, so der politische Direktor des Ministerpräsidenten, Balázs Orbán.
Die jetztige Entscheidung bestätige einmal mehr, dass Brüssel nicht versuche, die Kosten und Risiken der Migration zu reduzieren, sondern sie auf die gesamte Union zu verteilen. Ungarn werde jedoch nicht von seinem Grundprinzip abweichen, dass
die Migrationspolitik von unseren eigenen Sicherheitsinteressen und nationalen Prioritäten bestimmt werden muss.
„Grenzschutz funktioniert. Erzwungene „Solidarität“ nicht“, betonte der politische Direktor.
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