Search

Minderheitenrechte – Nur für auserwählte Minderheiten

25. November 2022 Ungarn Heute

Der Minority SafePack ist eine 2013 ins Leben gerufene europäische Bürgerinitiative. Mit der Initiative soll die Europäische Union aufgefordert werden, den Schutz von Angehörigen nationaler und sprachlicher Minderheiten zu verbessern und die kulturelle und sprachliche Vielfalt in der EU zu stärken.

Die Registrierung der Initiative wurde von der Europäischen Kommission im selben Jahr, 2013 abgelehnt, weil sie der Ansicht war, dass die vorgeschlagene Gesetzgebung nicht in ihre Gesetzgebungskompetenz falle und auf Ebene der Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollte. Diese Entscheidung wurde 2013 von der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) vor dem EU-Gerichtshof angefochten, der 2017 zugunsten der Kläger entschied, und die Kommission registrierte die Initiative. Es wurde danach für Minority Safe Pack erfolgreich die erforderliche Anzahl von Unterschriften gesammelt – mehr als eine Million.

Es ist kein Zufall, dass die Initiative „Minority SafePack“ ein großer Erfolg ist, denn 50 Millionen Menschen in Europa gehören einer nationalen oder sprachlichen Minderheit an.

Im Dezember 2020 sicherte das Europäische Parlament mit großer Mehrheit ihre Unterstützung der Initiative zu.

Trotz der Unterstützung des Europäischen Parlaments bekräftigte die Europäische Kommission ihre Entscheidung, dass sie kein gesetzgeberisches Mandat zum Schutz nationaler Minderheiten hat. Die EU-Kommission begründete ihre Entscheidung damit, dass die bisherigen Maßnahmen in den von der Bürgerinitiative abgedeckten Bereichen – Hervorhebung der Bedeutung von Regional- oder Minderheitensprachen und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt – ausreichend seien, um das Ziel der Initiative zu erreichen.

Nach Ansicht von MEP Balázs Hidvéghi ist die Entscheidung empörend, inakzeptabel und zynisch, denn wenn es um andere Minderheiten geht, wie die Rechte von Einwanderern oder die Rechte einer Minderheit, die nur einen kleinen Teil der europäischen Bevölkerung betrifft, ist Vera Jourova die „lautstärkste Verfechterin von Minderheiten“, „aber wenn es um ein so ernstes Thema geht, eine Initiative, die mehr als 50 Millionen Menschen betrifft und von 1,1 Millionen Unterschriften unterstützt wurde, sagt sie einfach nein“.

Daraufhin zogen die Initiatoren der europäischen Bürgerinitiative Minority SafePack erneut vor Gericht. Mit ihrer Klage beantragen sie beim Gericht der Europäischen Union die Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission.

Der Europäische Gerichtshof hat die Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission abgewiesen, keine Maßnahmen zur Einführung neuer EU-Rechtsvorschriften zum Schutz nationaler und sprachlicher Minderheiten zu ergreifen, teilte der EU-Gerichtshof in Luxemburg am 9. November 2022 mit. Das Gericht stellte fest, dass die Europäische Kommission ihrer Verpflichtung in Bezug auf die angefochtene Initiative nachgekommen war, indem sie die Auffassung vertrat, dass keine weiteren Rechtsvorschriften erforderlich seien.

Dem Urteil zufolge war die Brüsseler Behörde zu Recht der Ansicht, dass die Ziele, Aktivitäten und Aufgaben des Europäischen Zentrums für moderne Sprachen (EFSZ) des Europarats in Straßburg ebenfalls zur Verwirklichung der Absichten der Organisatoren der Initiative beitragen können, wodurch Doppelarbeit und Ressourcenverschwendung vermieden werden. Darüber hinaus hat

die Europäische Kommission zu Recht festgestellt, dass ihr Aktionsplan für Integration und sozialen Zusammenhalt die Förderung einer besseren sozialen Eingliederung von nationalen Minderheiten durch Beschäftigung, Bildung und soziale Chancen beinhaltet.

Lóránt Vincze, MEP der Ungarischen Demokratischen Allianz Rumäniens (RMDSZ) und Vorsitzender der FUEN, betonte in seiner Erklärung, dass der Kampf für Minderheitenrechte in der EU unabhängig vom Luxemburger Urteil weitergehen wird. Er bezeichnete die Entscheidung des EU-Gerichtshofs als überraschend, da sie nicht im Einklang mit früheren Urteilen zu diesem Thema stehe. Die FUEN wird die Argumentation des Gerichts analysieren und über die zu ergreifenden Schritte, einschließlich einer Berufung, entscheiden. Die FUEN wird ihre Arbeit zum Schutz und zur Förderung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt indigener nationaler Minderheiten und Sprachgruppen fortsetzen, sie wird weiterhin nach Wegen suchen, um Vorschläge zum Nutzen von Minderheiten umzusetzen.

Via MTI und UngarnHeute

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert