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Menschen erster und zweiter Klasse. Gesetzentwurf in der Ukraine

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Der ukrainische Präsident, der Komiker Wladimir Selensky. Photo: Tagesspiegel

Weil es uns, die seit tausend Jahren hier lebenden Ungarn auch tief berührt.

2. Juni 2021 Anti-Spiegel von THOMAS RÖPER

Fast 90 Jahre nach den Rassengesetzes der Nazis wird es demnächst wieder ein Rassengesetz in Europa geben. Es wurde vom ukrainischen Präsidenten Selensky am 18. Mai ins Parlament eingebracht.

Der Text des Gesetzentwurfs der ukrainischen Präsidialverwaltung unterteilt die in der Ukraine lebenden Menschen in „einheimisch“ und „nicht einheimisch.“ Die Übersetzung des benutzten Ausdrucks ist ein wenig schwierig, denn wörtlich müsste man es wohl als „verwurzelt“ und „nicht verwurzelt“ übersetzen.

Es geht in den Gesetz um die Frage, welche Völker in der Ukraine ihre Wurzeln haben und welche nicht. Nach dieser Einteilung sollen Bürger der Ukraine in Zukunft unterschiedliche Rechte haben.

Nach dem Wortlaut Gesetzes sind „einheimische“ Völker diejenigen, deren ethnische Gesellschaft auf dem Territorium der Ukraine entstanden sind und die keinen eigenen Staat außerhalb der Ukraine haben. Weitere Attribute der „einheimischen“ Völker sind laut Selenskys Gesetzentwurf das Vorhandensein einer ausgeprägten Sprache und Kultur sowie traditioneller, sozialer, kultureller oder repräsentativer Gremien. Ein wichtiger Punkt ist, dass diese Ethnien sich selbst als „einheimische“ Völker der Ukraine verstehen müssen.

Die Formulierung ist interessant, weil sie alle Menschen außer ethnischen Ukrainern, Krimtataren, Karaiten und Krimtschaken von der Liste der „Einheimischen“ ausschließt. Das heißt,

Russen, Weißrussen, Juden, Polen, Ungarn, Bulgaren, Armenier, Moldawier, Griechen und Vertreter anderer Ethnien, die jahrhundertelang in der Ukraine gelebt haben und immer noch dort leben, werden nicht in die privilegierte Klasse der „Einheimischen“ aufgenommen.

In der Ukraine ist es kein Geheimnis, sondern Thema in den Medien, dass das Gesetz auf Druck der „Medschlis“ geschrieben wurde. Die Medschlis ist eine selbsternannte Vertretung der Krimtataren, die im Westen als Freiheitskämpfer gefeiert wird, aber in Ländern wie Deutschland verboten wäre, weil sie der radikal-islamische Gruppe „Hizb ut-Tahrir“ angehören, die auch in Deutschland als islamistische Vereinigung verboten wurde.

Seit der Wiedervereinigung der Krim mit Russland sind nur einige Tausend Krimtataren in die Ukraine gegangen, während etwa 240.000 die russische Staatsbürgerschaft angenommen haben. Aber heute spielt der Medschlis, der aus dem Ausland unterstützt wird, eine wichtige Rolle in der ukrainischen Politik und fordert Autonomie in der Region Cherson, wie gesagt, wegen einiger tausend Krimtataren. So kann man den Gesetzentwurf Selenskys auch als Versuch interpretieren, die Forderungen dieser wenigen Tausend formal zu befriedigen, ohne ihnen Autonomie zu gewähren.

Nach dem Gesetzentwurf werden die „einheimischen“ Völker der Ukraine weitreichende Rechte in den Bereichen Bildung, Kultur, Wirtschaft und Sprache eingeräumt. Sie können zum Beispiel eigene Medien oder Bildungseinrichtungen eröffnen, in denen sie in ihrer Muttersprache tätig sein dürfen, was den anderen ethnischen Gruppen in der Ukraine im Umkehrschluss verboten wird.

Und natürlich erhalten nur einheimische Völker die volle rechtliche und finanzielle Unterstützung des Staates.

Das Gesetz legt insbesondere fest, dass ihnen Garantien und rechtlicher Schutz gegen „alle Handlungen, die darauf abzielen, ihnen die Zeichen der ethnischen Zugehörigkeit zu nehmen, sie in irgendeiner Form zwangsweise zu assimilieren oder zu integrieren, sowie Schutz gegen sie gerichteten rassischen, ethnischen oder religiösen Hass“ gewährt wird. Damit wird, wenn das ukrainische Parlament diesem Gesetzentwurf zustimmt, ein großer Teil der ukrainischen Bevölkerung (Russen, Weißrussen, Juden, Polen, Ungarn, Bulgaren, Armenier, Moldawier, Griechen und andere) über Nacht zu Menschen zweiter Klasse. Das ist durchaus konsequent, wenn wir uns daran erinnern,

dass seit Januar 2021 in der Ukraine ein neues Sprachengesetz gilt, das es den ethnischen Minderheiten verbietet, in der Öffentlichkeit (zum Beispiel beim Einkaufen, beim Arzt, etc.) in ihrer Muttersprache zu sprechen. Dafür gibt es sogar Geldstrafen und es gibt sogar Sprachinspektoren, die die Einhaltung dieses Gesetzes überwachen.

Es ist schwer zu erraten, was Selensky und sein Team sich in den verbleibenden zwei Jahren noch ausdenken werden. Man kann nur hoffen, dass sich die Geschichte mit den „Nicht-Staatsbürgern“ aus dem Baltikum in der Ukraine nicht wiederholt und dass den „Nicht-Einheimischen“ nicht auch ihre restlichen Rechte, wie das Wahlrecht, vorenthalten werden. Oder dass sie, wie die russischen Minderheiten im Baltikum, die Staatsangehörigkeit aberkannt bekommen.

Es ist doch wirklich bemerkenswert, dass so ein Gesetz gerade einmal etwas über tausend Kilometer von Berlin entfernt ganz offen in einem Parlament behandelt wird, dessen Regierung von der deutschen Regierung und der EU finanziell unterstützt wird. Aber bei den „Qualitätsmedien“ wird es als russische Propaganda bezeichnet, wenn man behauptet, in der Ukraine wären waschechte Nazis an der Macht.

An diesem Gesetz sieht man mal wieder, dass die vom Westen unterstützten ukrainischen Regierungen keine russische Propaganda brauchen, um sich zu entlarven.

Übernommen von Anti-Spiegel, der Autor, Thomas Röper ist ein Experte für Osteuropa

9 Kommentare

  1. Hallo wo kann ich denn den Gesetzesentwurf finden? Er würde als wichtiges Beweismittel dienen um mehr Leute aufzuklären und dabei glaubwürdiger zu erscheinen. Gern kann er auch auf ukrainisch verfasst sein.

    Liebe Grüße aus Leipzig

  2. Heutzutage wird der tapfere Held, der Freiheitskämpfer, Demokrat höchsten Grades, Nackt-Gitarrist und Exclown Staatsoberhaupt der Ukraine auf der ganzen Welt gefeiert. Wenn wir uns aber den obigen Gesetzentwurf ansehen, man sieht, dass wir mit einem waschechten Nazi zu tun haben, wer die Bevölkerung in der Ukraine in Menschen erster Klasse und zweiter Klasse aufteilen will. Hitler würde wohlwollend nicken, wenn er diesen Gesetzentwurf, aber das bereits in Januar 2021 in Kraft getretene Sprachgesetz vorgelegt bekäme. Aberkennung das Recht auf die Muttersprache, Verbot der Muttersprache in der Öffentlichkeit mit Bussgeldahndung und lauter solche Massnahmen, die die Zuneigung zur Demokratie unseres Helden unterstreichen.
    Umso interressanter ist es, dass die EU all dies unterstützt und kein Wort von Missbilligung zu hőren ist.
    Soweit, so gut war ich mit dem Verfasser gleicher Meinung, bis auf die Anspielung der baltischen Länder und leider muss ich sagen, dass die Paralelität zwischen Ukraine und Lettland, Litauen, Estland überhaupt nicht besteht. Wenn wir den geschichtlichen Hintergrund betrachten, dürfen wir nicht vergessen, dass dort nach der Einverleibung von der Sowjetunion 50 % der Bevölkerung auf die Gulag verschleppt, oder systematisch ermordet wurde und an ihre Stelle Russen und andere Völker der Sowjetunion gebracht worden. Solchen Aderlass haben kleine Völker in der Geschiche selten überlebt. In diesem Falle braucht man sich nicht zu wundern, wenn Massnahmen getroffen werden um die ethnische Oberhand zurückgewinnen zu können. Es ist ein absoluter Wunder, dass diese Länder ihre Identität nicht komplett verloren haben.
    Umso lustiger ist zu beobachten, wie aus dem anderen Helden, Klicsko plötzlich Wolodimir geworden ist. Jahrzehtenlang hat ihn die Welt als Wladimir gekannt, nun hat er neulich in sich die Wurzel entdeckt…..
    Aber nochmal zum Hauptthema: die Geschichte wiederholt sich:
    Wie hat es damals Göring gesagt: „Wer Jude ist, bestimme ich.“
    Und heute die EU: “ Wer Nazi ist, bestimmen wir“ ( und selbstverständlich Zelensky ist kein Nazi, eher Orban….)

    1. Die von Ihnen zitierte Quelle, Die Plattform Stopfake.org wurde im März 2014 von Studenten und Absolventen der „Mohyla Journalismus-Schule” sowie von Studenten das Programms „Digitale Zukunft des Journalismus” für Journalisten und Redakteure gegründet. Beide Programme sind und waren an der „Kiewer-Mohyla-Akademie“ in der Ukraine angesiedelt. Sie verbereiten lupenreine ukrainische Propaganda, also gilt auch als fakenews. Die in der Ukraine lebenden einheimischen Ungarn könnten über diesen Gesetzentwurf viel erzählen. Sie wurden auch in die zweite Klasse eingesgtuft, mit begrenzten kollektiven Rechten.

  3. Hier dasGesetzt in Deutsch:
    DAS GESETZ DER UKRAINE
    Über indigene Völker der Ukraine
    _________________________
    Die Werchowna Rada der Ukraine fördert die Konsolidierung und Entwicklung der ukrainischen Nation sowie die Entwicklung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität aller indigenen Völker der Ukraine in Übereinstimmung mit der Verfassung der Ukraine und den Gesetzen der Ukraine , internationale Verträge der Ukraine, deren Bindung von der Werchowna Rada der Ukraine zugestimmt wurde, auf der Grundlage der Erklärung der Rechte der Nationalitäten der Ukraine, auf der Grundlage von Artikel 1 der Charta der Vereinten Nationen, der Wiener Erklärung, der Vereinigten Erklärung der Nationen über die Rechte der indigenen Völker unter Berücksichtigung der Resolution der Werchowna Rada der Ukraine vom 20. März 2014 Nr. 1140-VII „Über den Antrag der Werchowna Rada des Rates der Ukraine bezüglich der Gewährleistung der Rechte der Volk der Krimtataren als Teil des ukrainischen Staates“ verabschiedet dieses Gesetz, das die Rechte der indigenen Völker der Ukraine und die Besonderheiten ihrer Umsetzung festlegt.
    Artikel 1. Begriff der Ureinwohner der Ukraine
    1. Das indigene Volk der Ukraine ist eine autochthone ethnische Gemeinschaft, die auf dem Territorium der Ukraine entstanden ist, Träger einer ursprünglichen Sprache und Kultur ist, traditionelle, soziale, kulturelle oder repräsentative Organe hat, sich als indigenes Volk der Ukraine betrachtet, ist eine ethnische Minderheit in seiner Bevölkerung und hat keine eigene staatliche Einheit außerhalb der Ukraine.
    2. Die indigenen Völker der Ukraine, die sich auf dem Territorium der Halbinsel Krim gebildet haben, sind die Krimtataren, Karaiten und Krymtschaken.
    3.Repräsentative Organe der indigenen Völker der Ukraine sind relevante repräsentative Institutionen, die von indigenen Völkern geschaffen wurden und denen gemäß der Verfassung und den Gesetzen der Ukraine das Recht eingeräumt wird, indigene Völker zu vertreten und in ihrem Namen Entscheidungen zu treffen (im Folgenden – repräsentative Organe).
    Artikel 2. Rechtspersönlichkeit der indigenen Völker der Ukraine
    1. Die indigenen Völker der Ukraine haben das Recht auf Selbstbestimmung in der Ukraine, auf die Festlegung ihres politischen Status innerhalb der Grenzen der Verfassung und der Gesetze der Ukraine und auf die freie Ausübung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung.
    2. Die indigenen Völker der Ukraine haben in Ausübung ihres Rechts auf Selbstbestimmung das Recht auf Selbstverwaltung in Angelegenheiten, die ihre inneren Angelegenheiten betreffen, einschließlich der Art und Weise der Schaffung ihrer Vertretungsorgane, die im Rahmen des gebildet werden und arbeiten Verfassung und Gesetze der Ukraine.
    3. Die indigenen Völker der Ukraine haben gemäß der Verfassung und den Gesetzen der Ukraine das Recht, ihre besonderen politischen, rechtlichen, sozialen und kulturellen Institutionen zu bewahren und zu stärken und gleichzeitig ihre Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben aufrechtzuerhalten.
    4. Der Staat fördert die Vertretung der indigenen Völker in der Werchowna Rada der Ukraine, der Werchowna Rada der Autonomen Republik Krim und den Organen der lokalen Selbstverwaltung der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol.
    5. Der Staat fördert die Bildung von Kapazitäten territorialer Gemeinschaften, die den Orten des kompakten Wohnens der indigenen Völker der Ukraine entsprechen würden.
    6. Der Staat garantiert den Schutz der indigenen Völker der Ukraine vor Völkermord oder anderen Akten kollektiver Nötigung oder Gewalt.
    Artikel 3.Grundrechte der indigenen Völker der Ukraine
    1. Die indigenen Völker der Ukraine und ihre Vertreter haben kollektiv und individuell das Recht auf den vollen Besitz aller Menschenrechte und Grundfreiheiten, die in der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker definiert sind und in internationalen Verträgen, deren verbindliche Zustimmung von der Werchowna Rada der Ukraine erteilt wurde, sowie den in der Verfassung und den Gesetzen der Ukraine festgelegten.
    2. Indigene Völker der Ukraine haben das Recht auf gleichen Rechtsschutz. Jede Diskriminierung indigener Völker der Ukraine bei der Ausübung ihrer Rechte ist verboten.
    3. Der Staat führt Maßnahmen zur verstärkten Unterstützung der indigenen Völker der Ukraine durch – vorübergehende Maßnahmen des Staates zur Überwindung negativer sozialer, rechtlicher oder kultureller Phänomene für indigene Völker durch die Schaffung spezieller günstiger Mechanismen für die Verwirklichung der Rechte, Freiheiten und Bedürfnisse der indigenen Völker.
    Verstärkte Unterstützungsmaßnahmen werden vom Ministerkabinett der Ukraine auf Anfrage und nach Konsultationen mit den Vertretungsorganen eingeführt.
    4. Den indigenen Völkern der Ukraine wird das Recht auf Rechtsschutz gegen alle Handlungen garantiert, die darauf abzielen:
    1) Entzug der ethnischen Zugehörigkeit und Integrität als eigenständige Völker, Entzug kultureller Werte;
    2) Zwangsräumung oder erzwungene Umsiedlung von geschlossenen Wohnorten in jeglicher Form;
    3) erzwungene Assimilation

    1. Artikel 1. Begriff der Ureinwohner der Ukraine
      1. Das indigene Volk der Ukraine ist eine autochthone ethnische Gemeinschaft, die auf dem Territorium der Ukraine entstanden ist, Träger einer ursprünglichen Sprache und Kultur ist, traditionelle, soziale, kulturelle oder repräsentative Organe hat, sich als indigenes Volk der Ukraine betrachtet, ist eine ethnische Minderheit in seiner Bevölkerung und hat keine eigene staatliche Einheit außerhalb der Ukraine.
      2. Die indigenen Völker der Ukraine, die sich auf dem Territorium der Halbinsel Krim gebildet haben, sind die Krimtataren, Karaiten und Krymtschaken.
      D.h., dass die Ungarn, die seit mehr als Tausend Jahren in der Region der Unterkarpaten (Karpatenukraine) leben, gelten nicht als indigene Völker, weil sie eine eigene staatliche Einheit außerhalb der Ukraine haben. Deshalb haben sie keinen Anspruch auf kollektive Rechte und kollektive Schutz. Was sollte man dann mit ihnen tun? Sie nach Ungarn abschieben?

  4. Hier die ErläuERLÄUTERUNGEN
    zum Gesetzentwurf der Ukraine „Über die indigenen Völker der Ukraine“
    1. Zweck
    Der Zweck des Gesetzentwurfs der Ukraine „Über die indigenen Völker der Ukraine“ (im Folgenden als Gesetzentwurf bezeichnet) besteht darin, den rechtlichen Status der indigenen Völker der Ukraine zu bestimmen und rechtliche Garantien für den vollen Besitz aller Menschenrechte festzulegen und Grundfreiheiten der Angehörigen der indigenen Völker der Ukraine, die durch die Normen des Völkerrechts festgelegt und in der Verfassung und den Gesetzen der Ukraine vorgesehen sind.
    2. Begründung der Notwendigkeit des Erlasses des Rechtsakts
    Der Gesetzentwurf wurde für die Umsetzung von Ziffer 26 des Unterabschnitts 3.3 vorbereitet. Frieden und Dialog des Abschnitts 3. Wiedereingliederung vorübergehend besetzter Gebiete des Plans der gesetzgebenden Arbeit der Werchowna Rada der Ukraine für 2021, genehmigt durch Beschluss der Werchowna Rada der Ukraine vom 2. Februar 2021 Nr. 1165-IX.
    Die Verfassung der Ukraine garantiert die Förderung der Entwicklung der ethnischen, kulturellen, sprachlichen und religiösen Identität aller indigenen Völker und nationalen Minderheiten der Ukraine (Artikel 11).Charta der Vereinten Nationen, Resolution Nr. 1514 (XV) der Generalversammlung der Vereinten Nationen „Declaration on the Granting of Independence to Colonial Countries and Peoples“ vom 14. Dezember 1960, Internationaler Pakt über Wirtschaft, Soziales und Kultur Rechte und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 16. Dezember 1966, die Erklärung über die Grundsätze des Völkerrechts in Bezug auf freundschaftliche Beziehungen und Zusammenarbeit zwischen Staaten in Übereinstimmung mit der Charta der Organisation der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1970 und andere Normen des Völkerrechts bekräftigen die grundlegende Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts aller Völker, aufgrund dessen sie ihren politischen Status frei begründen und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung frei gestalten können.
    Obwohl der Begriff „Ureinwohner“ sowohl in den Normen des Völkerrechts als auch in den Bestimmungen des Grundgesetzes der Ukraine verwendet wird, wird seine Bedeutung in den Gesetzgebungsakten der Ukraine nicht offenbart. Darüber hinaus gibt es in der Ukraine kein spezielles Gesetz, das den rechtlichen Status der Ureinwohner der Ukraine festlegen und deren Recht auf Selbstbestimmung eindeutig garantieren würde.
    Im Zusammenhang mit der vorübergehenden Besetzung der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol und den ständigen Verletzungen der Grundrechte und -freiheiten der Bürger der Ukraine durch die Russische Föderation, insbesondere der auf dem Territorium der Autonomen Republik lebenden indigenen Völker Republik Krim und der Stadt Sewastopol, die Anerkennung des Status der indigenen Völker, die auf dem Territorium der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol entstanden sind, durch die Ukraine.Dies wird unter anderem auch zur internationalen rechtlichen Anerkennung des Status der indigenen Völker der Ukraine beitragen.
    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass während der langen Aufenthaltsdauer indigener Völker auf dem Territorium der Ukraine ihre Rechtsstellung nicht bestimmt wurde, muss ein entsprechendes Sondergesetz verabschiedet werden. Die Notwendigkeit der Existenz eines solchen Gesetzes ergibt sich aus den Bestimmungen von Artikel 92 Absatz 3 erster Teil der Verfassung der Ukraine, wonach die Rechte der indigenen Völker und nationalen Minderheiten ausschließlich durch die Gesetze der Ukraine bestimmt werden müssen. In diesem Zusammenhang sollte das Sondergesetz über die Rechte der indigenen Völker der Ukraine den Begriff des indigenen Volkes der Ukraine definieren und die Grundsätze seines Rechtsstatus festlegen.
    3. Grundlegende Bestimmungen des Gesetzentwurfs
    Der Gesetzesentwurf sieht eine Definition des Begriffs „Ureinwohner der Ukraine“ vor, wonach es sich um eine autochthone ethnische Gemeinschaft handelt, die sich auf dem Territorium der Ukraine gebildet hat, Träger einer ursprünglichen Sprache und Kultur ist, traditionelle, soziale und kulturelle Eigenschaften besitzt oder Vertretungsorgane, betrachtet sich als indigenes Volk der Ukraine, stellt eine ethnische Minderheit in seiner Bevölkerung dar und hat keine eigene staatliche Einheit außerhalb der Ukraine. Gemäß dieser Definition schlägt der Gesetzesentwurf vor, festzustellen, dass die indigenen Völker der Ukraine die Krimtataren, Karaiten und Krymtschaken sind.Gemäß den Bestimmungen des Gesetzentwurfs haben die indigenen Völker der Ukraine und ihre Vertreter kollektiv und individuell das Recht auf den vollen Besitz aller Menschenrechte und Grundfreiheiten, die in der Charta der Vereinten Nationen, der Allgemeinen
    Erklärung der Menschenrechte, der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker und in internationalen Verträgen, deren verbindliche Zustimmung von der Werchowna Rada der Ukraine erteilt wurde, sowie in den in der Verfassung und den Gesetzen der Ukraine vorgesehenen.
    Außerdem definiert der Gesetzentwurf der indigenen Völker der Ukraine Garantien zum Rechtsschutz gegen alle Handlungen, die darauf abzielen: Entzug von Zeichen der ethnischen Zugehörigkeit und Inte
    terung des Gesetzte

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