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Gott, segne die Ungarn! – Präambel des ungarischen Grundgesetzes

Das Grundgesetz Ungarns trat vor 10 Jahren am 1. Januar 2012 in Kraft. Diese Verfassung ist nicht nur ein Dokument, sondern eine Charta, die die Vergangenheit mit der Zukunft verbindet und die Geschichte unserer tausendjährigen Staatlichkeit vereint. Ungarn hat eine der ältesten Verfassungen Europas, die Goldene Bulle aus dem Jahr 1222. Die heilige Krone ist nicht nur ein Krönungsinsigne, sie hatte immer eine große symbolische Bedeutung. Die heilige Krone verkörpert die verfassungsmäßige staatliche Kontinuität Ungarns und die Einheit der Nation. Diese Nation hat jahrhundertelang Europa, die gemeinsamen christlichen Werte im Kämpfen verteidigt. Das Grundgesetz Ungarns ist nicht nur eine Gesetzsammlung, diese Verfassung verkörpert die nationale Zugehörigkeit, die Identität, die Weltsicht der Ungarn und die Souveränität des Landes. Sie vermittelt die Werte, die unsere Vorfahren für die Ungarn der Zukunft formuliert haben.

NATIONALES  GLAUBENSBEKENNTNIS

WIR, DIE MITGLIEDER DER UNGARISCHEN NATION, ERKLÄREN ZU BEGINN DES NEUEN JAHRTAUSENDS, IN DER VERANTWORTUNG FÜR ALLE UNGARN FOLGENDES:

Wir sind stolz darauf, dass unser König, der Heilige Stephan I., den ungarischen Staat vor tausend Jahren auf festen Fundamenten errichtete und unsere Heimat zu einem Bestandteil des christlichen Europas machte.

Wir sind stolz auf unsere Vorfahren, die für das Bestehen, die Freiheit und Unabhängigkeit unseres Landes gekämpft haben.

Wir sind stolz auf die großartigen geistigen Schöpfungen ungarischer Menschen.

Wir sind stolz darauf, dass unser Volk Jahrhunderte hindurch Europa in Kämpfen verteidigt und mit seinen Begabungen und seinem Fleiß die gemeinsamen Werte Europas vermehrt hat.

Wir erkennen die Rolle des Christentums bei der Erhaltung der Nation an. Wir achten die unterschiedlichen religiösen Traditionen unseres Landes.

Wir leisten das Versprechen, dass wir die geistige und seelische Einheit unserer in den Stürmen des vergangenen Jahrhunderts in Stücke gerissenen Nation bewahren. Die mit uns zusammenlebenden Nationalitäten sind staatsbildender Teil der ungarischen politischen Gemeinschaft.

Wir verpflichten uns, unser Erbe, unsere einzigartige Sprache, die ungarische Kultur, die Sprache und Kultur der in Ungarn lebenden Nationalitäten, die durch den Menschen geschaffenen und von der Natur gegebenen Werte des Karpatenbeckens zu pflegen und zu bewahren. Wir tragen die Verantwortung für unsere Nachfahren, deshalb beschützen wir die Lebensgrundlagen der folgenden Generationen durch den sorgfältigen Umgang mit unseren materiellen, geistigen und natürlichen Ressourcen.

Wir glauben, dass unsere Nationalkultur einen reichhaltigen Beitrag zur Vielfalt der europäischen Einheit darstellt.

Wir bekennen uns dazu, dass sich die individuelle Freiheit nur im Zusammenwirken mit Anderen entfalten kann.

Wir achten die Freiheit und die Kultur anderer Völker und streben eine Zusammenarbeit mit allen Nationen der Welt an.

Wir bekennen uns dazu, dass die Würde des Menschen die Grundlage des menschlichen Seins ist.

Wir bekennen uns dazu, dass der wichtigste Rahmen unseres Zusammenlebens Familie und Nation, die grundlegenden Werte unserer Zusammengehörigkeit Treue, Glaube und Liebe sind.

Wir bekennen uns dazu, dass die Grundlage der Kraft der Gemeinschaft und der Ehre des Menschen die Arbeit und die Leistung des menschlichen Geistes sind.

Wir bekennen uns zum Gebot der Unterstützung der Hilfsbedürftigen und der Armen.

Wir bekennen uns dazu, dass das gemeinsame Ziel des Bürgers und des Staates die Vervollkommnung des guten Lebens, der Sicherheit, der Ordnung, der Wahrheit, der Freiheit ist.

Wir bekennen uns dazu, dass die wahre Volksherrschaft nur dort existiert, wo der Staat seinen Bürgern dient, sich ihren Angelegenheiten mit Billigkeit, ohne Missbrauch oder Voreingenommenheit widmet.

Wir halten die Errungenschaften unserer historischen Verfassung und die Heilige Krone in Ehren, die die verfassungsmäßige staatliche Kontinuität Ungarns und die Einheit der Nation verkörpern.

Wir erkennen die infolge der Besetzung durch fremde Mächte eingetretene Aufhebung unserer historischen Verfassung nicht an. Wir lehnen die Verjährung der gegen die ungarische Nation und ihre Bürger während der nationalsozialistischen und kommunistischen Diktatur begangenen unmenschlichen Verbrechen ab.

Wir erkennen die kommunistische Verfassung aus dem Jahre 1949, die die Grundlage einer Willkürherrschaft bildete, nicht an. Daher erklären wir ihre Ungültigkeit.

Wir stimmen mit den Abgeordneten der ersten freien Nationalversammlung überein, die in ihrem ersten Beschluss deklariert hatten, dass unsere heutige Freiheit unserer Revolution von 1956 entsprungen ist.

Für uns gilt die Wiederherstellung der am neunzehnten März 1944 verloren gegangenen staatlichen Selbstbestimmung unserer Heimat ab dem zweiten Mai 1990, von der Bildung der ersten frei gewählten Volksvertretung an. Diesen Tag betrachten wir als Beginn der neuen Demokratie und verfassungsmäßigen Ordnung unserer Heimat. 

Wir bekennen uns dazu, dass nach den zur moralischen Erschütterung führenden Jahrzehnten des zwanzigsten Jahrhunderts unsere seelische und geistige Erneuerung unbedingt notwendig ist.

Wir vertrauen auf die gemeinsam gestaltete Zukunft, auf das Engagement der jungen Generationen. Wir glauben, dass unsere Kinder und Kindeskinder mit ihrem Talent, ihrer Ausdauer und ihrer seelischen Kraft Ungarn wieder zu seiner würdigen Größe verhelfen.

Unser Grundgesetz ist die Grundlage unserer Rechtsordnung: ein Vertrag zwischen den Ungarn der Vergangenheit, der Gegenwart und der Zukunft. Ein lebendiger Rahmen, der den Willen der Nation, die Form, in der wir leben möchten, zum Ausdruck bringt.

Wir, die Bürger Ungarns, sind dazu bereit, die Ordnung unseres Landes auf die Zusammenarbeit unserer Nation zu gründen.

Vollständiger Verfassungstext: http://www.verfassungen.eu/hu/verf11-i.htm

Az Alaptörvény szövege magyarul: https://net.jogtar.hu/jogszabaly?docid=a1100425.atv

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