Europäische Bürgerinitiative zum Schutz nationaler Minderheiten wurde wieder abgelehnt

17. Oktober 2025 Kronika.ro

Wenn es der Europäischen Union nicht gelingt, die einheimischen nationalen Gemeinschaften zu schützen und sie von den Einwanderergemeinschaften zu unterscheiden, wird Europa sein eigenes Grab schaufeln

Die Europäische Bürgerinitiative des Szekler Nationalrats (Székely Nemzeti Tanács) wurde nach einem sechsjährigen Rechtsstreit am 30. April 2019 von der Europäischen Kommission registriert. Die Organisatoren sammelten inmitten der Corona-Krise innerhalb von zwei Jahren mehr als 1,2 Millionen beglaubigte Unterschriften. Der Szekler Nationalrat legte der Kommission am 4. März den vollständigen Text des Vorschlags und die unterstützenden Unterschriften vor und erhielt am 3. September eine offizielle Antwort.

Laut der Antwort der Kommission tragen die derzeitigen soliden Schutzmaßnahmen zur Integration von Minderheiten, zur Gewährleistung der Gleichbehandlung und zur Achtung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt bei, deshalb werde keine neuen EU-Rechtsvorschriften auf der Grundlage der europäischen Bürgerinitiative vorschlagen.

Die Initiative zu den nationalen Regionen forderte, dass die EU-Institutionen bei der Verteilung der Kohäsionsfonds die Besonderheiten der Regionen berücksichtigen, die sich in ethnischer und sprachlicher Hinsicht von der Mehrheit unterscheiden.

In ihrer Mitteilung wies die Kommission auch darauf hin, dass sie den Vorschlag sorgfältig geprüft habe und zu dem Schluss gekommen sei, dass einige Vorschläge außerhalb der Zuständigkeit der EU lägen, da sie die bestehende Verfassungsordnung der betroffenen Mitgliedstaaten verletzen würden, während andere bereits unter die derzeitige Kohäsionspolitik fielen.

Die Kommission das Recht habe, zu entscheiden, keine Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit einer Bürgerinitiative zu erlassen. Allerdings muss sie wie jede Entscheidung begründen. Laut dem Präsidenten des Szekler Nationalrats, Balázs Izsák, es gebe für die Begründung gesetzliche Voraussetzungen, die die Kommission einhalten müsse. Er vertrat die Auffassung, dass

die offizielle Antwort, die die EU-Kommission am 3. September an den Szekler Nationalrat geschickt habe, diesen gesetzlichen Voraussetzungen nicht entspreche.

Die Begründung müsse stichhaltig und kohärent sein und dürfe nicht vordergründig, widersprüchlich oder formal sein. Gleichzeitig müsse sie im Einklang mit dem EU-Recht stehen und dürfe den übergeordneten Rechtsvorschriften nicht widersprechen. „Wir sind der Ansicht, dass diese Entscheidung diesen Anforderungen nicht entspricht“, sagte Balázs Izsák.

Vor vier Jahren traf die EU-Kommission dieselbe Entscheidung im Fall der Initiative Minority SafePack. Es ist enttäuschend und empörend, dass die Europäische Kommission zum zweiten Mal die Gesetzgebung im Fall einer aus Siebenbürgen stammenden europäischen Bürgerinitiative zum Schutz nationaler Minderheiten abgelehnt hat.

Die Brüsseler Exekutive vermeidet es konsequent, einen Dialog zu führen und nach sinnvollen Lösungen für die Angelegenheiten der autochthonen Minderheiten zu suchen. Die Kommission will die autochthonen Minderheiten einfach nicht zur Kenntnis nehmen. Jetzt sagte sie, dass sie keine Möglichkeit habe, nationale Regionen zu definieren, und dass sie nicht der Meinung sei, dass die von Minderheiten bewohnten Regionen in der Kohäsionspolitik diskriminiert würden. Die EU-Kommission behauptet auch, dass die angesprochenen Probleme bereits gelöst seien.

Der Szekler Nationalrat klagt gegen die Ablehnung.

Forrás, MAGYARUL: https://kronika.ro/erdelyi-hirek/ismet-az-oshonos-nemzeti-kisebbsegek-elleneben-dontott-az-europai-bizottsag?

Bildquelle: Ungarn Heute

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