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Die Regierung hat die Kriminalität zurückgedrängt

23. November 2021 Magyar Nemzet von ISTVÁN KÓNYA

Auf einer erfolgreichen Konferenz, die das Justizministerium am 11. Oktober organisierte und in deren Mittelpunkt die Vorstellung und Bewertung der Kriminalpolitik im Zeitraum 2010-2021 stand, bewertete Sándor Pintér, Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident, die vergangenen elf Jahre der Strafgesetzgebung als eine Erfolgsgeschichte.

Die mehr als 200 Seiten umfassende Studie, die Gegenstand der Konferenz war und den Titel „Worauf Ungarn stolz sein kann“ trägt, wurde unter Einbeziehung aller wichtigen Institutionen und Verantwortlichen im Bereich der Strafgesetzgebung und Strafverfolgung erstellt. An der Konferenz nahmen alle namhaften, anerkannten Strafrechtler teil, die entweder persönlich oder durch ihre Beauftragte an der Durchführung der Untersuchung beteiligt waren.

Ein umfassender Ansatz zu diesem Thema wurde durch den Vortrag eines Verfassungsrichters und das Briefing des Präsidenten des Nationalen Rates für Kriminalitätsprävention geliefert.

Durch die Prüfung der Kriminalpolitik des Jahrzehnts anhand objektiver Daten und subjektiver Sicherheitsindikatoren (Meinungsumfragen, Anfragen an die lokalen Behörden) versuchte die Justiz die Frage zu beantworten, ob unsere Strategie zur Verbrechensbekämpfung ihr Ziel erreicht hat.

Das Ziel war und ist, die Kriminalität zu verringern und die Gesellschaft zu schützen.

Die auf der Bewertung der Erfolge beruhende Antwort ist ja, welche sich auf objektive Daten stützt.

Die Zahl der polizeilich registrierten Straftaten ist zwischen 2009 und 2020 um fast sechzig Prozent zurückgegangen.

2009 lag die Zahl der registrierten Straftaten bei 375 383 und 2020 bei 152 974. Dies entspricht einem Rückgang von 59,24 Prozent. Die Zahl der registrierten Straftaten stieg im Jahr 2010 auf über 400.000 und nahm bis 2012 weiter zu. Dann erreichte sie 451 501.

Der stetige Anstieg der Kriminalität schockierte, verängstigte und belastete die Gesellschaft und demoralisierte die öffentliche Meinung.

Diese Situation änderte sich radikal durch die Umsetzung der von der Fidesz – Ungarische Bürgerallianz formulierten Kriminalpolitik, die darauf abzielte, die stabile öffentliche Ordnung in Ungarn zu schaffen

sowie die Sicherheit der gesetzestreuen Bürger zu gewährleisten und die öffentliche Ruhe, welche die Grundlage für den Aufbau einer prosperierenden Gesellschaft darstellt. Die Rechtsvorschriften zur Verwirklichung dieser Ziele haben bereits 2013 Wirkung gezeigt, denn in diesem Jahr gab es fast 100.000 Straftaten weniger als im Vorjahr.

Der Rückgang, der in die Zehntausende geht, hat sich von Jahr zu Jahr fortgesetzt und wird bis 2020 auf 152.974 sinken, was einem Rückgang von fast 70 % gegenüber 2012 entspricht.

Ein derartiger Rückgang der Kriminalität innerhalb eines Jahrzehnts ist einzigartig in Europa, aber auch weltweit bemerkenswert.

Die Verbesserung der Kriminalitätslage ist nicht nur auf gesetzgeberische Errungenschaften und Änderungen des rechtlichen Umfelds zurückzuführen, sondern auch auf ein komplexes Maßnahmenpaket der Regierung, das neben strafrechtlichen und Strafverfolgungsmaßnahmen auch wirksame sozial- und beschäftigungspolitische Entscheidungen umfasste, wie z. B.

die Bevorzugung der öffentlichen Beschäftigung gegenüber der Sozialhilfe.

  • Die Zahl der Tötungsdelikte sank in diesem Jahrzehnt von 303 auf 203 pro Jahr, während
  • die Zahl der vollendeten Tötungsdelikte von 139 auf 59 zurückging. Auch
  • die Zahl der Straftaten an öffentlichen Orten, die das Wohlbefinden und die Sicherheit der Bevölkerung erheblich beeinträchtigen können, ging deutlich zurück: von 115 110 im Jahr 2010 auf 53 942 im Jahr 2020, was einer Verbesserung von 53 % entspricht.
  • Die Zahl der Eigentumsdelikte ist um ein Drittel auf 81.000 zurückgegangen, während
  • die öffentliche Ruhe am stärksten gefährdende Gewaltkriminalität gegen Eigentum, der Raub (im Vergleich zu 2009), von 3.156 auf 616 pro Jahr gesunken ist.

Der beispiellose Rückgang der Kriminalität hat die öffentliche Sicherheit verbessert und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Staat, die Strafverfolgung, die Polizeiarbeit und die Justiz gestärkt. Unser Land liegt auf Platz 12 von 31 europäischen Ländern in Bezug auf die öffentliche Sicherheit (gemessen im Jahr 2018). Eine weitere Quelle für die Wahrnehmung der öffentlichen Sicherheit ist neben den Kriminalitätsstatistiken

das subjektive Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger, das im internationalen Vergleich ebenfalls einen hohen Stellenwert einnimmt, denn Ungarn liegt in dieser Liste auch 2018 auf dem dritten Platz,

gleichauf mit Polen und der Slowakei.

Die Errungenschaften des letzten Jahrzehnts werden von Europa und der Welt anerkannt. Ein Beispiel für Letzteres ist der am 17. Juni 2021 veröffentlichte Bericht des Institute for Economic and Peace Research, eines in Australien ansässigen Instituts, das Länder auf der Grundlage des Global Peace Index einstuft und Ungarn auf Platz 19 von 163 untersuchten Ländern einordnet.

Damit ist Ungarn derzeit eines der sichersten Länder der Welt, sowohl im Eurostat-Bericht als auch im internationalen Vergleich.

Ungarn hat diese Ergebnisse durch eine Strafrechtspolitik erzielt, die das gesamte strafrechtliche Instrumentarium umgestaltet hat. Das Gesetz C aus dem Jahr 2012 über das Strafgesetzbuch, das Gesetz XC aus dem Jahr 2017 über das Strafverfahren und das Gesetz CCXL aus dem Jahr 2013 über die Strafvollstreckungsordnung sind allesamt Schöpfungen dieses Jahrzehnts, und ihre konzeptionelle Gemeinsamkeit ist unverkennbar. Ziel dieser Kriminalpolitik ist es, die Kriminalität zu verringern und die Ordnung und Sicherheit zu stabilisieren. Um dies zu erreichen, hat sie erklärt, dass

der Staat vor allem dem Geschädigten zur Seite steht,

dass die Begehung von Straftaten keine gewinnbringende Tätigkeit sein darf, dass kriminelle Bereicherung untragbar ist und dass die wichtigste Aufgabe des Staates darin besteht, das Leben und Eigentum der Menschen zu schützen.

Diese nationale Kriminalpolitik hat durch die Verschärfung des materiellen Strafrechts den Tätern von Gewaltverbrechen gegen Leib und Leben wirksam begegnet. Sie hat die Gesellschaft geschützt und die Kriminalität eingedämmt. Auf der anderen Seite hat dieselbe Kriminalpolitik in dieser Regierung das erfolgreichste Familienschutz- und Opferhilfeprogramm der letzten Jahrzehnte auf den Weg gebracht. Das Netz der Opferhilfezentren entwickelt sich dynamisch. Es ist derzeit in acht Städten in Betrieb und wird bis 2025 in allen Bezirkshauptstädten verfügbar sein. Auch während der Coronavirus-Epidemie gab es wirksamen Opferschutz: 2020 war das Jahr der Opferhilfe, in dem fast 15.000 Opfer unterstützt wurden und 11.000 Anrufe bei der Opfer-Helpline eingingen.

Die bürgerliche Regierung hat die Ergebnisse der Strafgesetzgebung des letzten Jahrzehnts genutzt, um ihre öffentlichen Befugnisse zur Eindämmung der Kriminalität, zur Stärkung und zum Schutz der Grenzen des Landes, zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit in Epidemien und zur Gewährleistung eines ausgewogenen öffentlichen Dienstes erfolgreich auszuüben.

Kriminalität, die Verletzbarkeit der Grenzen und die Pandemie stellten eine dreifache Bedrohung für Ungarn dar.

Das Vorhandensein und die Anwendung des Strafrechts als ultima ratio im Kampf gegen diese Bedrohungen stabilisiert die Wirtschaft und gewährleistet das Funktionieren des Landes.

Auf der Konferenz wurden die Ergebnisse von elf Jahren Kriminalpolitik bestätigt. Niemand hat die Erfolgsgeschichte bestritten, auch nicht die Tatsache, dass die Strafgesetzgebung für den Zeitraum 2010-2020 von epochaler Bedeutung ist, weil sie den gesamten Bereich der Strafjustiz neu definiert hat, mit einem neuen verfassungsrechtlichen Hintergrund und einem veränderten Ansatz und Konzept, das in der Lage ist, den Schutz der Gesellschaft wirksamer als zuvor zu gewährleisten.

Innenminister Sándor Pintér sagte, dass wir auf dem richtigen Weg sind, „weil die Ziele der Kriminalpolitik gut, die gesetzlichen Formulierungen richtig, die angewandten Methoden adäquat und unsere Ergebnisse dadurch gerechtfertigt sind“. Er hat also auch ganz klar auch darin Recht, dass wir grundsätzlich erreichen müssen, dass diese Erfolgsgeschichte nicht abreißt!

Dazu müssen wir nichts anderes tun, als den Weg weitergehen, den wir bisher gegangen sind und auf den wir bei der Vorbereitung dieser Studie und auf der Konferenz zurückgeblickt haben. Wenn wir dies tun, wird das Versprechen im Untertitel des Papiers, „Aus einer erfolgreichen Gegenwart eine vielversprechende Zukunft zu gestalten“, erfüllt werden.

Der Autor ist ehemaliger stellvertretender Präsident der Kurie und Ministerialkommissar

Übersetzung: Dr. Andrea Martin

MAGYARUL: https://magyarnemzet.hu/velemeny/2021/11/a-kormany-megfekezte-a-bunozest

Ein Kommentar

  1. Ich wünschte mir, dieser Artikel fände in den deutschen Medien die verdiente Verbreitung. Leider wird das nur abseits des Mainstreams möglich sein, der immer wieder die groteske Lüge der „Verletzung der Rechtsstaatlichkeit“ in Ungarn und Polen predigt.

    Zudem wünschte ich mir, daß diese statistischen Daten von vernünftigen, der Wahrheit verpflichteten Sozialwissenschaftlern wie Prof. Dr. Wolfgang Streeck („Zwischen Globalismus und Demokratie“) oder PD Dr. Friedrich Pohlmann („Im Reich der großen Lüge“) interpretiert würden.

    Ich vermute, die objektivierten Erfolge Ungarns beruhen darauf, daß sowohl die Regierung als auch die Mehrheit der gesellschaftsrelevanten Akteure dem christlichen Menschenbild treu geblieben sind und das ideologisch verzerrte, verderbliche Menschenbild zurückweisen, das von OSF und ihren Partnerorganisationen im ehemals freien Westen mit erschreckendem Erfolg verbreitet wurde: nämlich das des Humanitarismus (Arnold Gehlen: „Moral und Hypermoral“) oder, in etwa dasselbe meinend, das der „Religion des Humanismus“ (Yuval Noah Harari: „Homo Deus“), in dem der selbstherrliche Mensch die Stelle Gottes eingenommen zu haben wähnt.

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