12. April 2022
Die ungarische Nationalversammlung erklärte am 3. Dezember 2012 ohne Gegenstimmen den 12. April zum Gedenktag, den Tag, an dem die „Umsiedlung“ (Vertreibung) der ungarischen Bevölkerung aus Oberungarn (heutige Slowakei) begann.
Es ist eine historische Tatsache, dass die »oberländischen« (felvidéki) Ungarn ab dem 11. Jahrhundert jenen Boden kultivierten, den sie nach dem Zweiten Weltkrieg verlassen mussten beziehungsweise von dort amtlich vertrieben wurden. Die ethnische und Sprachgrenze seiner Vorfahren erstreckte sich bereits im 11. Jahrhundert bis zur Linie Preßburg (Pozsony, Bratislava) – Tyrnau (Nagyszombat, Trnava) – Neutra (Nyitra, Nitra) – Freistadt (Galgóc, Hlohovec) – Bars – Hont.
In den Grenzen der über den Ruinen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie entstandenen Tschechoslowakei verblieben als Minderheit eine Million Ungarn. Den tschechoslowakischen Staat zerstückelte Nazi-Deutschland – unter Assistenz der westlichen Großmächte – im Münchener Abkommen von 1938. Das mehrheitlich von einer deutschen Bevölkerung bewohnte Sudetenland bekam Deutschland, den ausschließlich von Ungarn bewohnten südlichen Streifen von Oberungarn erhielt durch den ersten Wiener Schiedsspruch von 2. November 1938 Ungarn zurück. Die Slowakei rief am 14. März 1939 ihre Unabhängigkeit aus, am nächsten Tag nahmen die Ungarn Transkarpatien zurück, Tschechien und Mähren wurden deutsches Protektorat.
Nach dem zweiten Weltkrieg wurden im Mittel- bzw. Osteuropa die ethnischen, während des Krieges bereits stattgefundenen Säuberungen jetzt nun im Zeichen der ethnischen Homogenisierung der Nationalstaaten fortgesetzt.
Mit Zustimmung der Großmächte wurden fast elf Millionen Deutsche aus ihrer Heimat in Ostpreußen, Schlesien, Sudetenland, Ungarn und Jugoslawien vertrieben. Viele Hunderttausende verloren ihr Leben während der Flucht. Die benachbarten Länder Ungarns, zu denen mit der Einverleibung von Transkarpatien seit Juni 1945 auch die Sowjetunion zählte, wogen ebenfalls die Möglichkeit der Liquidierung, der Vertreibung, der Verschleppung der ungarischen Minderheiten ab, sich damit auf das Prinzip der Kollektivschuld berufend.
Neben den großen Verlusten an Menschenleben in Transkarpatien infolge von „malenkij robot“, neben der brutalen Vergeltung in der Wojwodina (ungarisch Vajdaság) in Jugoslawien und der ungarnfeindlichen Atrozitäten durch die Maniu-Gardisten in Siebenbürgen tat die Tschechoslowakei alles im Hinblick auf die Liquidierung der 650 Tausend zählenden ungarischen Minderheit in der Slowakei.
Die Regierung der Tschechoslowakei bemühte sich einen rein slawischen Staat herzustellen – sich auf die bis heute geltenden Benes-Dekrete berufend – und wendete unterschiedliche Methoden zur Liquidierung der ungarischen Minderheit an.
- Im Winter 1945-46 deportierten sie etwa 40 Tausend Ungarn aus Oberungarn in unbeheizten Viehwagons in das tschechische Sudetenland.
- Die Erlasse erlaubten die Beschlagnahme von Grund und Boden der Ungarn;
- ihre Entlassung aus den Arbeitsverhältnissen;
- das Verbot der offiziellen Nutzung ihrer Muttersprache sowie ihrer kulturellen Vereine.
- Es wurde mit der „Reslowakisierung“ begonnen, die die Möglichkeit eröffnete, dass „die seit Jahrhunderten magyarisierten Slowaken in den Schoß der slowakischen Mutternation zurückkehren“, praktisch als Möglichkeit für die in der Slowakei lebenden Ungarn sich vor der Beschlagnahmung ihres Vermögens und vor der Übersiedlung zu retten, sowie zur Erlangung ihrer staatsbürgerlichen Rechte. Während dieser Aktion reichten 423 Tausend eingeschüchterte, bedrohte Ungarn dafür ihre Anträge ein, und die Behörden erklärten 327 Tausend von ihnen für Slowaken.
Neben den in der Tschechoslowakei stattfindenden Deportationen und massenhaften Zwangsassimilation wurde von dem am 12. April 1947 beginnenden und bis Ende 1948 dauernden Bevölkerungstausch erhofft, dass man mit der Übersiedlung von weiteren 180 Tausend Ungarn die kompakten ungarisch besiedelten Gebiete erfolgreich säubern könnte.
Im Rahmen dieses erzwungenen Bevölkerungsaustausches transportierten sie 76 616 slowakische Ungarn hinüber nach Ungarn, doch trotz der starken tschechoslowakischen Propaganda entschieden sich nur 60 Tausend in Ungarn lebenden Slowaken ihre Heimaterde zu verlassen.
Der erste, die ausgesiedelten Ungarn transportierende Zug fuhr am 12. April 1947, der letzte am 5. Juni 1949 los, in diesem Zeitraum brachte man fast täglich die dafür bestimmten Familien mit ihrer beweglichen Habe nach Ungarn. Die Tschechoslowakei, die eine vollständige Unterstützung der Sowjetunion genoss, wollte auf der Friedenskonferenz in Paris sogar erreichen, dass sie die nach der Reslowakisierung und Bevölkerungsaustausch übriggebliebenen 200 Tausend Ungarn einseitig übersiedeln kann, aber die Amerikaner legten dagegen ihr Veto ein. Eine Zeit lang wurden mehrere Tausend Ungarn in slowakischen Arbeitslagern gefangen gehalten, die Zahl der betroffenen Ungarn wird von tschechischen Geschichtswissenschaftlern mit 30-40 Tausend beziffert, der Verband der Sudetendeutschen schätzt sie auf eine Viertel Million.
Zur Prüfung der bis heute nicht beantworteten Fragen zu der Geschichte und dem Gedenken des im Zusammenhang mit der vor 75 Jahren begonnen Bevölkerungstausches organisierte das Rubicon-Institut für Geschichte eine Konferenz am 12. April 2022 im Mathias Corvinus Collegium.. Über die Widersprüche der durch die Tätigkeit der tschechoslowakischen Behörden forcierten vollständigen ethnischen Homogenisierung, über die Motive der Entscheidung für die Übersiedlung der ungarischen Slowaken und über die Veränderung der ethnischen Verhältnisse, sowie über das Schicksal der an die Stelle der nach Deutschland deportieren Ungarndeutschen angesiedelten oberungarischen Bevölkerung, die mit „weißem Blatt“ stigmatisiert wurde.
Die Vorträge können nachträglich auf der Facebookseite des Rubicon-Instituts angesehen werden.
MAGYARUL: https://ujszo.com/kozelet/74-eve-kezdodott-a-felvideki-magyarok-kitelepitese
Ein Kommentar
Es ist merkwürdig, dass die Slowakei und Tschechien 2004 in die EU aufgenommen wurden, ohne sich von den teilweise völkerrechtswidrigen „Benes Dekreten“ abzugrenzen und diese aus ihrem Rechtssystem gelöscht zu haben. Bis heute erfolgen Enteignungen vom Land- und Forsteigentum ungarischer Bürger der Slowakei, mit Bezugnahme auf diese Gesetze.