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Zum Tag der Religionsfreiheit

16. Januar 2023 Erdély Világa

Zwischen dem 6. und 13. Januar 1568 wurde während der Herrschaft von János Zsigmond (1540-1571) der Landtag in siebenbürgischen Torda abgehalten, der – erstmalig auf der Welt – die Gewissens- und Religionsfreiheit als Gesetz verabschiedete. Siebenbürgen überholte auf diesem Gebiet bei Weitem die besser entwickelten, westlichen Teile Europas und gab der Welt ein gutes Beispiel an religiöser Toleranz.

In Folge der türkische Eroberung hat das Königreich Ungarn seine Unabhängigkeit verloren. Das Land wurde im Jahr 1541 in drei Teile aufgeteilt. Die zentrale, hauptsächlich flache Region des Karpatenbeckens wurde vom Osmanisch-türkischen Reich besetzt, während Nordungarn (die heutige Slowakei) und die westlichen Gebiete – sog. Königreich Ungarn – unter habsburgische Herrschaft gestellt wurden. In Ostungarn (Siebenbürgen und östlichen Teile des Landes) regierte János Zsigmond, der gewählte aber ungekrönte König von Ungarn, ab 1570 – nach der Gründung des Fürstentums Siebenbürgen, – als Fürst von Siebenbürgen (Princeps Transsilvaniae et Partium Regni Hungariae eidem annexarum).

Der Protestantismus verbreitete sich in Ungarn nach der vernichtenden Niederlage gegen die Türken 1526 bei Mohács schnell. In Siebenbürgen schloss sich in den 1550-er Jahren der größte Teil der Bevölkerung zusammen mit seinem anerkannten Herrscher, János Zsigmond der lutherischen Reformation an, katholisch blieben nur ein Teil des Seklerlandes, das Csík-Gebiet und einige Familien des Hochadels. Der siebenbürgische Landtag von 1557 erklärte die evangelische Konfession für gesetzlich zugelassen und sicherte ihr die gleichen Rechte und Pflichten wie der katholischen zu.

Als sich weite Teile der ungarischen Bevölkerung und János Zsigmond selbst der evangelisch-calvinistischen Richtung anschloss (die Siebenbürger Sachsen blieben lutherisch) erklärte der Landtag in Torda im Jahr 1564 auch den Calvinismus für eine zulässige Konfession.

Der dritte Zweig der Reformation in Siebenbürgen entstand, als ein Teil der Evangelisch-Calvinisten zu der Lehre der Antitrinitisten, genannt Unitarier (Gegner der Dreifaltigkeit) übertrat, so auch der siebenbürgische Herrscher, János Zsigmond auf Einfluss seines Hofpfarrers Ferenc Dávid. Danach hielt man im Januar 1568 einen erneuten Landtag in Torda ab, auf der auch der unitarische Zweig als gleichberechtigt anerkannt wurde,

also waren damit vier christliche Religionsrichtungen, nämlich die katholische, die evangelisch-lutherische, die evangelisch-calvinistische und die unitarische gleichberechtigt. Der Landtag hatte in bis dahin unbekannter Weise das Recht auf Gewissens- und Religionsfreiheit als Gesetz verabschiedet, genauer gesagt das Recht der örtlichen Gemeinden in Siebenbürgen auf die freie Priesterwahl.

Der von den Ständen akzeptierte Beschluss besagte: „Die Pastoren sollen das Evangelium an ihrem Ort verkünden, verbreiten, jeder nach seinem Verstand, und wenn die Gemeinde das akzeptiert, dann ist das gut, wenn aber nicht, dann soll niemand mit Gewalt sie anhalten, ihre Seele zu beunruhigen, und man soll einen Pastor anstellen, dessen Verkündigung ihr gefällt. Deshalb soll niemand … die Pastoren angreifen, sie wegen der Religion beschimpfen…, weil der Glaube ein Geschenk Gottes ist.“

Siebenbürgen war fast hundert Jahre den weiter entwickelten Teilen Europas zuvorgekommen, gab der Welt ein Beispiel an religiöser Toleranz. Es gab keine Staatsreligion, die Macht des Herrschers stand über der kirchlichen Macht, hatte aber kein Recht aus welchen Gründen auch immer die Bevorzugung einer Konfession vorzunehmen.

Siebenbürgen wurde eine Insel des religiösen Friedens in einem von religiöser Unduldsamkeit brennenden Europa, durch die Befolgung dieses Gesetzes wurde die Möglichkeit geschaffen, dass die christlichen Konfessionen verhältnismäßig friedlich nebeneinander leben

und durch ihre eigenen geistigen Werte ihr Heimatland bereichern konnten.        

Deutsche Übersetzung: Dr. Gábor Bayor

Quelle: Erdély világa

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