Die Ungarn essen kein Laborfleisch!

20. November 2025 Ungarn Heute

Auf Vorschlag der Regierung hat das ungarische Parlament ein flächendeckendes Verbot für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Kunstfleisch beschlossen. Die Entscheidung fiel am Dienstag mit 140 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen. Die Maßnahme zielt darauf ab, die traditionelle, an den Boden gebundene Landwirtschaft zu schützen und potenzielle, noch unerforschte Risiken für die menschliche Gesundheit und die europäische Kultur abzuwenden.

Das ungarische Landwirtschaftsministerium bekräfrigte am Montag die Haltung der Regierung. Landwirtschaftsminister István Nagy erklärte auf seiner Social-Media-Seite, dass die Lebensmittelproduktion nicht vom Ackerland getrennt werden dürfe.

Wenn wir die Lebensmittelproduktion vom Ackerland trennen, verlieren wir unsere Kultur. Deshalb verbietet unser Land die Herstellung und Vermarktung von Kunstfleisch in Ungarn,“

erläuterte er. Der Minister betonte die Notwendigkeit, an der Bindung der Lebensmittelproduktion an das Ackerland festzuhalten, da dies die Grundlage ungarischer Traditionen und Kultur sei. Eine Abkehr davon, würde zum Verlust der nationalen Identität führen. Die Verbreitung von unter Laborbedingungen hergestelltem Fleisch berge die Gefahr einer Lebensstilveränderung, die die europäische Kultur völlig auf den Kopf stellen würde.

Ein zentraler Punkt der Argumentation sind die potenziellen Risiken von Laborfleisch. Der Landwirtschaftsminister wies auf zahlreiche Bedenken hin, da ein erheblicher Teil der verzehrten Lebensmittel in den menschlichen Organismus aufgenommen werde. Es müsse alles getan werden, um mögliche negative gesundheitliche Auswirkungen auszuschließen, unterstrich er. Die Regierung sieht in von traditionellen abweichenden Technologien und Produktionsweisen potenzielle Gefahren, die grundlegende Werte bedrohen, und auf die noch keine beruhigenden Antworten vorliegen.

Ungarn habe die Frage des Kunstfleisches umfassend geprüft und die Regelung den notwendigen EU-Verfahren unterzogen. Unabhängig davon bleibe die Position unverändert, es sei die strengstmögliche Regulierung erforderlich.

Das beschlossene Gesetz sieht ein allgemeines Verbot für die Herstellung und das Inverkehrbringen von Laborfleisch vor. Ausnahmen werden nur im engsten Rahmen zugelassen. Die Herstellung und Vermarktung von Laborfleisch sind nur für medizinische und veterinärmedizinische Zwecke gestattet.

Das Gesetz definiert Laborfleisch als ein Produkt, das aus tierischen Zellen oder Gewebe unter künstlichen Bedingungen außerhalb des lebenden Organismus isoliert oder hergestellt wurde.

István Nagy unterstrich die Wichtigkeit, die Normalität, die Traditionen und die Arbeit der Landwirte wertzuschätzen. „Das Kunstfleisch ist ein Machwerk, und wir halten an unserer Kultur fest. Anstatt der Inkubations-Fleischzucht sollten wir sichere heimische Lebensmittel wählen,“ betonte der Minister.

Die ungarische Regierung bekräftigte ihr Engagement für die an das Ackerland gebundene Lebensmittelproduktion und die Stärkung des ländlichen Raums. Sie ist der Überzeugung, dass ohne Bauern weder Lebensmittel noch Zukunft existieren, und stellt sich gegen eine „falsche Romantik“ in Bezug auf die Tierwelt, die Teile der Gesellschaft vom natürlichen Kreislauf entfernt habe.

Die ungarische Gesetzesinitiative begründet das Verbot explizit mit der Notwendigkeit des Schutzes der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, der nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion und der traditionellen ländlichen Lebensweise.

Quelle: https://ungarnheute.hu/news/parlament-verbietet-herstellung-und-vermarktung-von-kunstfleisch-22134/

A törvény szövege magyarul: https://www.parlament.hu/irom42/11151/11151.pdf

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